Große Teile des Erdölunternehmens YUKOS waren zu Anfang der 2000er Jahre im Besitz einiger im Ausland registrierter Firmen, an denen Michail Chodorkowski die Mehrheit hielt. Wenngleich solche Steuertricks oft formal legal und unter russischen Großunternehmern üblich waren, ging der russische Staat ab 2003 gegen den Konzern vor – nach Meinung vieler Experten aus politischen Motiven. Die ehemaligen Eigentümer erwirkten 2014 zunächst ein Urteil, das Russland zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet. Das Den Haager Bezirksgericht gab jedoch 2016 einer Revisionsklage Russlands statt, das Urteil wurde aufgehoben.