Drei deutsche NGOs gefährden laut russischer Generalstaatsanwaltschaft „die Grundlagen der Verfassungsordnung und die Sicherheit der russischen Föderation“. Aus diesem Grund wurden sie Ende Mai 2021 zu „unerwünschten Organisationen“ erklärt. Warum ausgerechnet diese drei? Wird es noch weitere treffen? Und was sind die Hintergründe? Ein Bystro in neun Fragen und Antworten von Fabian Burkhardt.
3. Wo liegt der Unterschied zwischen diesen Organisationen?
6. Bleibt es nur bei diesen „Unerwünschten“? Oder kommen noch weitere deutsche NGOs auf die Liste?
7. Alles nur Willkür, oder lassen sich gewisse Muster ableiten?
8. Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für die deutsch-russischen Beziehungen?
9. Es geht dabei also auch um eine Wirkung nach außen?
1. Was bedeutet der Status „unerwünschte Organisation“ überhaupt? Welche Verbote oder Regularien beinhaltet er?
Die Einführung des Status „unerwünschte Organisation“ im Jahr 2015 ist im Kontext der Krim-Annexion 2014 zu sehen. Das Gesetz wurde von den Abgeordneten Alexander Tarnawski (Gerechtes Russland) und Anton Ischtschenko (LDPR) initiiert als Reaktion auf westliche Wirtschaftssanktionen. Offiziell war das Gesetz gegen transnationale Wirtschaftsunternehmen gerichtet. In der Praxis wurde es aber ausschließlich gegen internationale NGOs angewandt. Derzeit befinden sich 40 Organisationen im Verzeichnis des Justizministeriums, die vor allem aus den USA, aber auch aus EU-Ländern wie Belgien und Tschechien stammen. Mit dem Bard College und dem Oxford Russia Fund wurden im Juni und Juli 2021 zum ersten Mal auch wissenschaftliche Organisationen gelistet. Formal entscheiden federführend das Außenministerium und die Staatsanwaltschaft, welche Organisationen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Informell dürfte vor allem das Votum des Inlandsgeheimdienstes FSB entscheidend sein. Eine offizielle Begründung oder gar ein Gerichtsentscheid sind nicht notwendig. Wird eine internationale Organisation als „unerwünscht“ verzeichnet, so muss sie umgehend jegliche Geschäftstätigkeit in und mit Russland einstellen. Bei Zuwiderhandlung sieht das Ordnungs- und Strafrecht hohe Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren vor. In einem Gutachten vom Juni 2016 stellt die Venedig-Kommission des Europarats fest, dass die Gesetzgebung mehrfach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Auch das Europäische Parlament hat Russland in einer Resolution aufgerufen, die Gesetzgebung wieder rückgängig zu machen. Tatsächlich wurden die Strafen in den vergangenen Jahren verschärft und der Gültigkeitsbereich des Gesetzes ausgeweitet: Inzwischen dürfen russische Staatsbürger auch im Ausland nicht mehr mit „unerwünschten Organisationen“ kooperieren.
2. Ende Mai 2021 wurden drei deutsche NGO's zu „unerwünschten Organisationen“ erklärt: DRA, Libmod und das Forum der russischsprachigen Europäer. Was für Organisationen sind das? Welche Projekte haben sie in Russland realisiert?
Der Deutsch-Russische Austausch (DRA) ist die älteste der drei NGOs und wurde 1992 mit dem Ziel gegründet, die demokratische Entwicklung in Russland zu unterstützen. Seither führte der Verein eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Projekten in Russland sowie in Mittel- und Osteuropa durch, um die Völkerverständigung zu fördern. Seit 2014 widmet sich der DRA auch der friedlichen Überwindung des Konflikts in der Ostukraine, insbesondere durch den Aufbau der zivilgesellschaftlichen Plattform CivilM+.
Das Forum der russischsprachigen Europäer in Deutschland wurde im Jahr 2017 von dem Politologen und Soziologen Igor Eidman gegründet, dem Cousin des 2015 ermordeten Oppositionspolitikers Boris Nemzow. Wie der Name des Vereins schon sagt, richtet er sich vor allem an russischsprachige Menschen in Deutschland. Das Forum wehrt sich dagegen, dass „Putins Russland“ stellvertretend für alle Russen spricht, es will den „Vormarsch des Putinismus nach Europa“ stoppen.
Das Zentrum Liberale Moderne (Libmod) wurde 2017 vom ehemaligen Ko-Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung Ralf Fücks und der langjährigen Osteuropapolitikerin der Grünen im Bundestag Marieluise Beck gegründet. Libmod versteht sich als „unabhängige Denkwerkstatt, ein Debattenforum und ein Projektbüro“, das sich der Krise der liberalen Demokratie annimmt. Russland ist zwar nur einer der Schwerpunkte des Zentrums, aber sicherlich ein zentraler, da der „Kreml als Hauptquartier der antiliberalen Internationalen“ angesehen wird. Projekte mit russischen zivilgesellschaftlichen Akteuren widmen sich Themen wie Freiheit im Internet, dem Erbe von Andrej Sacharow, dem Klimawandel und der Abhängigkeit Russlands von fossilen Rohstoffen, Menschenrechten und den Beziehungen zwischen Russland und dem Westen.
3. Wo liegt der Unterschied zwischen diesen Organisationen?
Vor allem gibt es einige Gemeinsamkeiten. Zum einen ist dies eine klare Werteorientierung hinsichtlich liberaler Demokratie, Menschenrechten und dem Völkerrecht. Zweitens ist dies eine Haltung, die den zivilgesellschaftlichen Akteuren das Primat zuspricht, selbstbestimmt und unabhängig von Wirtschaft und Staat zu entscheiden, mit wem kooperiert wird. Die Organisationen weigern sich also, Russland mit Putins Russland gleichzusetzen. Drittens weigern sich alle drei NGOs, das deutsch-russische Verhältnis als Sonderbeziehung zu betrachten, das auf dem Rücken der mittel- und osteuropäischen Staaten ausgetragen werden kann. Seit der Krim-Annexion spielt hier das Verhältnis zur Ukraine eine herausragende Rolle. Viertens waren alle drei deutschen NGOs in Projekten mit russischen Organisationen involviert, die in Russland als „ausländische Agenten“ eingestuft sind. Und fünftens haben alle drei in unterschiedlichem Ausmaß Fördergelder des Auswärtigen Amts für die Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland bezogen.
Zu den Unterschieden: Das Forum sticht etwas heraus, da es am wenigsten Projekte durchführt und vor allem auf die Vernetzung und Kommunikation von russischsprachigen Menschen in Deutschland – etwa auf Facebook – abzielt. Zudem setzen sich das Forum und Libmod vom DRA ab, indem sie deutlich politischer agieren und auch russische Oppositionspolitiker in Veranstaltungen mit einbeziehen. So traten etwa bei einer Veranstaltung des Forums Sergej Dawidis und Wladimir Kara-Mursa auf. Libmod kooperiert mit Michail Chodorkowski und Open Russia, auch Wladimir Kara-Mursa tritt als Sprecher bei Diskussionen auf.
4. Es gab bisher schon rund 30 NGO's, die in Russland als „unerwünscht“ galten, bisher war darunter nur eine deutsche. Ist diese Entscheidung, nun auch weitere deutsche Organisationen als „unerwünscht“ zu erklären, mit irgendwelchen Problemen in den deutsch-russischen Beziehungen verbunden?
Die deutsch-russischen Beziehungen haben sich im vergangenen Jahrzehnt rapide verschlechtert. Die Krim-Annexion und Russlands Krieg in der Ostukraine markierten nach der Rückkehr Wladimir Putins ins Präsidentenamt im Jahr 2012 und der damit endgültig gescheiterten Modernisierungspartnerschaft einen Wendepunkt und das Ende der Sonderbeziehungen. Deutschland setzte sich für Sanktionen gegen Russland ein, zeigte sich mit dem Normandie-Format aber auch bemüht um Dialog und Konfliktlösung, und der Ausbau der zivilgesellschaftlichen Kontakte blieb weiterhin ein wichtiger Pfeiler der bilateralen Beziehungen. Mit der Zeit wurde es aber immer schwieriger, Konflikt und Kooperation auseinanderzuhalten.
2017 forderten einige Duma-Abgeordnete im Zusammenhang mit der Gedenkrede eines russischen Jungen im Bundestag, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung zur „unerwünschten Organisation“ erklärt werden sollte. 2018 wurde im Vorfeld der Präsidentschaftswahl die von der Berliner NGO Europäischer Austausch geführte European Platform for Democratic Elections (EPDE) als erste deutsche NGO zur „unerwünschten Organisation“ in Russland erklärt. Dies geschah offensichtlich für die Kooperation mit der unabhängigen Wahlbeobachtungsorganisation Golos, die in Russland als „ausländischer Agent“ gelistet ist. 2019 forderte der Duma-Ausschuss für die Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands, dass der Deutschen Welle die russische Lizenz für angebliche „Aufrufe zu nicht genehmigten Demonstrationen“ auf Twitter und für die „Rechtfertigung von Extremismus“ entzogen werden sollte.
Die Behandlung von Alexej Nawalny in der Berliner Charité nach seiner Vergiftung mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok im Jahr 2020 markierte einen weiteren Tiefpunkt in den Beziehungen. Außenminister Lawrow behauptete sogar, dass Nawalny möglicherweise in Deutschland oder auf dem Weg dorthin im Flugzeug vergiftet worden sein könnte. Im April 2021 belegte Moskau den Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft Jörg Raupach mit einer Einreisesperre. Die offizielle Sicht des russischen Außenministeriums: Deutschland nutze Nawalny, um sich in die „inneren Angelegenheiten Russlands einzumischen“ und um „seine außenpolitischen Ambitionen innerhalb der NATO und der EU“ zu realisieren. Insbesondere vor der Dumawahl im September 2021 wolle Deutschland einen „destabilisierenden Einfluss auf die innenpolitische Lage in Russland“ nehmen.
5. Warum wurden aus den zahlreichen deutschen NGO's, die in Russland tätig sind, ausgerechnet diese drei ausgewählt?
Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Vertreter der deutschen Organisationen können selbst nur spekulieren, was der Grund gewesen sein mag, wirkliche Anzeichen gab es dafür nicht. Vermutlich ist diese Verunsicherung über den Anlass gerade eine der wichtigsten Absichten: Andere zivilgesellschaftliche Organisationen sollen abgeschreckt werden mit dem Ziel, dass diese sich selbst zensieren oder ihr Verhalten konformer gestalten. Die offizielle Begründung der russischen Staatsanwaltschaft ist, dass diese Organisationen eine „Gefahr für die Verfassungsordnung und die Sicherheit“ Russlands darstellen. Wassili Piskarjow, Vorsitzender des Duma-Ausschusses für die Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands, warf den drei deutschen NGOs sowie der Heinrich-Böll-Stiftung bei einem Gespräch mit dem deutschen Botschafter Géza Andreas von Geyr im April 2021 vor, dass diese unter Beobachtung des Ausschusses stünden, weil sie terroristische Tätigkeiten rechtfertigten, sich russischen Projekten im Rohstoff- und Energiesektor entgegenstellten, nationalistische und separatistische Stimmungen beförderten, „nichttraditionelle Werte“ in der Jugend propagierten, Russlands Kampf gegen das Coronavirus diskreditierten und die russische Geschichte verzerrten, insbesondere die Ereignisse im Großen Vaterländischen Krieg.
Da die russische Staatsanwaltschaft keine Begründung für die Einstufung der NGOs gibt, kann erstens keine sichere Aussage getroffen werden, welcher der genannten Gründe für die einzelnen NGOs ausschlaggebend war und zweitens, warum die Heinrich-Böll-Stiftung als einzige der genannten nicht als „unerwünschte Organisation“ eingestuft wurde.
6. Bleibt es nur bei diesen „Unerwünschten“? Oder kommen noch weitere deutsche NGO's auf die Liste?
Aus mehreren Gründen ist zu befürchten, dass diese NGOs nicht die einzigen deutschen „unerwünschten Organisationen“ bleiben werden. Dies hat zum einen mit den sich sukzessive verschlechternden deutsch-russischen Beziehungen zu tun, hier ist in nächster Zeit keine Trendwende in Sicht. Zum anderen liegt dies auch in der bürokratischen Logik des Regimes begründet. Die Rolle des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB ist in den letzten Jahren gewachsen, sowohl im Föderationsrat als auch in der Staatsduma gibt es Ausschüsse, die sich mit ausländischer Einflussnahme in innere Angelegenheiten befassen. Ist diese Maschinerie erst einmal in Gang gebracht, so ist sie nicht nur schwer zu bremsen, sie muss auch immer neue Gefahren „produzieren“, die sie „neutralisieren“ kann. Dies ist auch der Grund, warum die Gesetzgebung über „unerwünschte Organisationen“ verschärft wurde. Im Umkehrschluss heißt dies, dass das, was deutsche NGOs tun und mit wem sie kooperieren, kein hinreichender Grund ist, um als „unerwünscht“ erklärt zu werden: Kalkulierte Willkür der russischen Behörden spielt hier eine entscheidende Rolle.
7. Alles nur Willkür, oder lassen sich gewisse Muster ableiten?
Ja, Muster gibt es. Diese sind erstens Perioden vor und während Wahlen – wie die Präsidentschaftswahl 2018, die Moskauer Stadtdumawahl 2019 oder die Dumawahl 2021 –, die besonders riskant sind. Zweitens sind offenbar insbesondere solche zivilgesellschaftlichen Organisationen gefährdet, die mit anderen Organisationen kooperieren, die in Russland als „unerwünscht“ gelten oder in der Liste der „ausländischen Agenten“ geführt werden.
Drittens scheinen (zumindest bisher noch) deutsche politische Stiftungen (wie die Böll-Stiftung) besser geschützt als zivilgesellschaftliche Organisationen. Wie eine Sendung im russischen Militärkanal Swesda vom Mai 2021 zeigt, werden diese aber von Hardlinern als Handlanger der deutschen Geheimdienste gesehen, und es wird außerdem darauf verwiesen, dass sie in Ländern wie Belarus keine Länderbüros mehr haben. Zudem scheint es, viertens, bestimmte Themen zu geben, die von den russischen Sicherheitsorganen als besonders heikel betrachtet werden. Hierzu gehören etwa Wahlen und Wahlbeobachtung, Proteste und nicht-systemische Opposition, Menschenrechte, Sanktionen, oder auch Energiepolitik wie etwa Gas (Nord Stream 2) . Zu weiteren heiklen Themenfeldern gehören auch Gender, der Nordkaukasus, die Ukraine (insbesondere die Krim), als „terroristisch“ oder „extremistisch“ eingestuften Organisationen sowie Geschichtspolitik.
8. Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für die deutsch-russischen Beziehungen?
Konkret hatte dies erst einmal zwei Folgen: Zum einen waren die drei NGOs gezwungen, jegliche bilateralen Projekte und formalen Geschäftsbeziehungen zu beenden, um die russischen Partner keiner strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen. Zum anderen wurde eine Vorstandssitzung des Petersburger Dialogs abgesagt, die für den 8. und 9. Juli in Moskau angesetzt war. Sollten insbesondere der Deutsch-Russische Austausch und das Zentrum Liberale Moderne „unerwünscht“ bleiben, – beide sind Mitglieder des Petersburger Dialogs – so ist eine Fortführung des Petersburger Dialogs in derzeitiger Form nicht mehr denkbar, da für die deutsche Seite eine Trennung in „erwünschte“ und „unerwünschte“ Organisationen nicht akzeptabel ist. Möglich ist auch, dass Mitglieder der NGOs mit Einreisesperren nach Russland belegt werden, wie etwa im Fall der Geschäftsführerin des Europäischen Austauschs Stefanie Schiffer, die nach der Listung der European Platform for Democratic Elections seit 2018 kein Visum mehr bekommt.
9. Es geht dabei also auch um eine Wirkung nach außen?
Insgesamt richtet sich die Listung auch gegen die Bundesregierung und vor allem gegen das Auswärtige Amt, das seit 2014 mit seinem Programm zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland Projekte des DRA, Libmod und des Forums unterstützt. Die russische Gesetzgebung über „unerwünschte Organisationen“ trägt also nicht einfach zur weiteren Isolierung der russischen Zivilgesellschaft bei, sie hat auch extraterritoriale Wirkung: Sie durchkreuzt die deutsche Strategie, zivilgesellschaftliche Kooperation mit russischen Akteuren außerhalb von Russland zu fördern, etwa bei Seminaren in Berlin. Zudem wird es immer schwieriger, russische Partner in überregionale Projekte einzubinden, etwa mit NGOs aus den Ländern der östlichen Partnerschaft. Nicht zuletzt stellt die Gesetzgebung die deutsche Zivilgesellschaft vor die Wahl, inwieweit sie bereit ist, sich selbst zu zensieren, um weitere Projekte mit Russland durchführen zu können.
Letztendlich führt die russische Gesetzgebung der Bundesregierung die Widersprüchlichkeit der deutschen Russlandpolitik vor Augen: Russland mit Sanktionen zu belegen und die Resilienz der EU zu stärken, gleichzeitig aber den zivilgesellschaftlichen Austausch fördern zu wollen, wird immer schwieriger. Vor allem aber ist die vom Kreml unabhängige russische Zivilgesellschaft die Hauptleidtragende. Denn selbst wenn keine weiteren deutschen Organisationen mehr als „unerwünscht“ bezeichnet werden, wird die Luft für sie durch andere repressive Gesetzgebung über „ausländische Agenten“ oder die Einschränkung der Bildungstätigkeit immer dünner.
Autor: Fabian Burkhardt
Veröffentlicht am 15.07.2021