Alexander Bastrykin, Chef des einflussreichen Ermittlungskomitees und ein enger Vertrauter Wladimir Putins, hat Anfang der Woche heftige Debatten ausgelöst.
In einem Artikel im – politisch weitgehend unabhängigen – Kommersant-Wlast erklärt Bastrykin, Russland sei Opfer eines hybriden Krieges des Westens, und schlägt radikale Gegenmaßnahmen vor: Umfangreiche Gesetzesverschärfungen, die zugleich auch den Terrorismus und extremistische Bedrohungen im Inneren Russlands eindämmen sollen. Viele Kommentatoren halten Bastrykins Lagebeschreibung für fragwürdig und merken an, dass die meisten dieser Gesetze kaum verfassungskonform wären und verheerende Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hätten.
Wir veröffentlichen den Text aus doppeltem Grund:
Zum einen wird an ihm deutlich, wie der Begriff des hybriden Krieges derzeit von beiden Seiten verwendet wird, und zwar fast vollkommen spiegelbildlich – der Westen klagt Russland der hybriden Kriegsführung an, Russland seinerseits den Westen. (Über die Problematik des Begriffes „hybrider Krieg“ mehr in diesen Artikeln von Kofman, Galeotti, Siegert).
Zum anderen gewährt der Text aber auch einen seltenen Einblick in die Vorstellungswelt eines Silowik, also eines Vertreters des staatlichen Machtapparats: Er malt die These des von allen Seiten bedrohten Russlands in grellen Farben aus und stellt Lösungsvorschläge in den Raum, die in ihrer Repressivität bisher ohnegleichen sind.
Bastrykins Artikel hat in den vergangenen Tagen hohe Wellen geschlagen: Unabhängige Medien nehmen genauso auf ihn Bezug wie regierungsnahe Quellen, in den sozialen Netzwerken wird der Text heiß diskutiert. Die Fragen stehen im Raum: Steht der Text wirklich beispielhaft für Ideen der russischen Machtelite? Ist er gar eine programmatische Ansage, die in reale Politik umgesetzt werden soll? Oder handelt es sich eher um die – vielleicht bewusst überzeichnete – Darstellung einer persönlichen Meinung? Unsere Presseschau widmet sich ganz diesem Thema und fasst die Reaktionen mit übersetzten Original-Ausschnitten zusammen.
Im Jahr 2015 gab es in der Russischen Föderation negative Entwicklungen in Bezug auf extremistische und terroristische Verbrechen.
Es wurden 1329 Straftaten mit extremistischem Hintergrund registriert, das sind 28,5 % mehr als im Vorjahr (1043). In 56 Föderationssubjekten ist die Zahl von Straftaten dieser Art nachweislich gestiegen. Dieser Anstieg lässt sich sowohl auf äußere (geopolitische) als auch auf innenpolitische Faktoren zurückführen.
Seit etwa zehn Jahren befindet sich Russland, wie viele andere Staaten auch, in einem sogenannten hybriden Krieg. Dieser Krieg wird auf verschiedenen Ebenen geführt – auf politischer, ökonomischer, medialer sowie auf juristischer Ebene. Wobei er in den vergangenen Jahren eine neue Qualität erreicht hat, nämlich die einer direkten Konfrontation.
Zu den Mitteln ökonomischer Einflussnahme zählen vor allem Handels- und Finanzsanktionen, Dumpingschlachten auf dem Ölmarkt und Währungskriege. Solche Maßnahmen führten zu einer scharfen Abwertung des Rubels, zu sinkenden Realeinkommen in der Bevölkerung, einem Einbruch der industriellen Produktion und zur wirtschaftlichen Rezession.
Leider werden das internationale Recht und die darauf gründende Justiz immer öfter zum Instrument dieses Krieges.
Die USA haben durch ihre Unterstützung von radikal-islamistischen und anderen radikalen ideologischen Strömungen die Lage im Nahen Osten vollständig destabilisiert
Markante Beispiele dafür sind die Entscheidungen im Fall YUKOS1, die Entscheidung im Mordfall des FSB-Offiziers Litwinenko, der Abschlussbericht des niederländischen Sicherheitsrates zum Absturz des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 sowie die Prüfung durch den amerikanischen Geheimdienst, ob die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften an Russland und Katar 2018 und 2022 rechtmäßig war – um nur einige zu nennen.
Aber die verheerendste Wirkung hat der Informationskrieg. Die USA haben durch ihre Unterstützung von radikal-islamistischen und anderen radikalen ideologischen Strömungen die Lage im Nahen Osten vollständig destabilisiert. Die Auswirkungen von künstlich herbeigeführten Aufständen, Revolutionen und Krisen in dieser Region bekommt Europa derzeit zu spüren. Es wurde von Flüchtlingsmassen überrannt, die einem grundlegend anderen soziokulturellen Hintergrund entstammen und die ansässige Bevölkerung verdrängen.
Folgen dieser Politik sind außerdem terroristische Vereinigungen wie der Islamische Staat, die Al-Nusra-Front, Al-Qaida und andere Organisationen, die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligt sind. Personellen Nachschub werben diese Organisationen weltweit an, auch in Russland. Mehr als tausend russische Staatsbürger sind nach Syrien in den bewaffneten Kampf gezogen.
Ein bewährtes Mittel im Informationskrieg ist die bis zur Radikalisierung reichende Manipulation einer Ideologie, mit der sich eine bestimmte soziale Gruppe identifiziert. Es ist offensichtlich: Das religiöse, ethnokulturelle und konfessionelle Wertesystem ist jene Schicht des gesellschaftlichen Daseins, die die Wesensmerkmale jeder Nation (jedes Volkes) und ähnlicher sozialer Gruppen bestimmt – es dient der Selbstidentifikation. Viele dieser Wertvorstellungen wurden über Jahrhunderte von Generation zu Generation entwickelt, bewahrt und tradiert. Deswegen möchte auch keine Nation auf ihre Identität verzichten. Sie ist wohl die einzige wertebasierte Gemeinsamkeit, die sie mit der Waffe in der Hand zu verteidigen bereit ist, bis zum bitteren Ende, wie man so sagt.
Im vollen Bewusstsein darüber, welch zerstörerische Kraft Konflikte entfalten, die auf Hass zwischen Nationen (oder Ethnien) gründen, haben die USA gezielt auf den Faktor Information gesetzt. Aus heutiger Sicht wird Folgendes klar: Die Unterminierung und Sabotage des ideologischen Fundaments der UdSSR, das gegründet war auf dem Prinzip der Brüderlichkeit der Völker, wurde ebenfalls von außen veranlasst und basierte darauf, Zwist zwischen den Nationen (der UdSSR) zu schüren.
Heute ist völlig offensichtlich, dass die Konfrontationen in den 90er Jahren bereits Elemente eines beginnenden, damals noch verdeckten Informationskrieges waren
Es ist kein Zufall, dass Anfang der 90er Jahre praktisch zeitgleich so viele zwischenethnische Konflikte hochkochen: um Bergkarabach, um Transnistrien, zwischen Georgien und Abchasien, zwischen Osseten und Inguschen.
Zur selben Zeit gibt es die ersten Massendemonstrationen von nationalistisch gesinnten Bürgern in Kiew. Zusätzlich wurde das Staatssystem durch antisowjetische Propaganda unterminiert sowie durch die Finanzierung der politischen Opposition in Litauen, Lettland, Estland, Georgien und weiteren Ländern.
Natürlich wurden diese Ereignisse damals von der jeweiligen Bevölkerung als lokale Konflikte aufgefasst. Doch heute ist völlig offensichtlich, dass all diese Konfrontationen Elemente eines beginnenden, damals noch verdeckten Informationskrieges waren.
Es besteht kein Zweifel, dass diese informationsideologischen „Waffen“ auch weiterhin zur Anwendung kommen werden. Davon zeugen die gestiegenen Ausgaben im US-amerikanischen Staatshaushalt für Programme zur sogenannten Stärkung demokratischer Institutionen in an Russland grenzenden und zentralasiatischen Staaten. Der wahre Zweck dieser Mittel geht aus ihrer Bezeichnung im Haushalt hervor: „Gegenmaßnahmen gegen die russische Aggression durch Public Diplomacy und Hilfsprogramme sowie Schaffung einer stabilen Regierung in Europa.“2
Laut Haushaltsplan sind 2017 etwa 4,3 Milliarden Dollar für solche Ausgaben vorgesehen. Davon fließt etwa eine Milliarde in Programme der sogenannten Korruptionsbekämpfung und in die Förderung der demokratischen Gesellschaften in Russlands Nachbarstaaten.
Es ist höchste Zeit, diesem Informationskrieg einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Es braucht eine harte, adäquate und symmetrische Antwort
Schon früher hatten sich verschiedenste öffentliche Organisationen Finanzmittel aus diesen Programmen zu eigen gemacht – unter dem Deckmantel der Förderung von Bildung, der Entwicklung der Zivilgesellschaft oder anderer scheinbar guter Absichten. Dadurch wurden im Ergebnis antirussische Stimmungen in den an unser Land grenzenden Staaten angeheizt, eine proamerikanische und prowestliche, nicht-systemische Opposition in Russland herausgebildet und interkonfessioneller wie politischer Extremismus in unserem Land verbreitet.
Die aktuellen Ereignisse in Bergkarabach zeugen vom wiederholten Versuch jener russlandfeindlichen Kräfte, den Frieden zwischen dem armenischen und dem aserbaidschanischen Volk ins Wanken zu bringen und einen weiteren Kriegsherd an der Grenze Russlands zu schaffen.
Ich denke, es ist höchste Zeit, diesem Informationskrieg einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Es braucht eine harte, adäquate und symmetrische Antwort. Insbesondere in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen und des möglichen Risikos, dass weitere Kräfte aktiviert werden, um die politische Lage zu destabilisieren. Schluss mit dem Spiel der Scheindemokratie, bei dem man pseudoliberalen Werten folgt! Denn Demokratie oder Volksherrschaft ist nichts anderes als die Macht des Volkes selbst, die in seinem eigenen Interesse umgesetzt wird. Das Mittel zur Verwirklichung dieser Interessen liegt im Allgemeinwohl und nicht in der absoluten Freiheit und Willkür einiger weniger Mitglieder der Gesellschaft.
Am Wichtigsten ist es, ein Konzept für eine ideologische Staatspolitik zu entwickeln. Grundelement sollte dabei die nationale Idee sein, sie allein vermag das multinationale russische Volk zu einen
Zur Bekämpfung von Extremismus können folgende Maßnahmen vorgeschlagen werden:
Am Wichtigsten ist es, ein Konzept für eine ideologische Staatspolitik zu entwickeln. Grundelement sollte dabei die nationale Idee sein, sie allein vermag das multinationale russische Volk zu einen. Dieses Konzept sollte konkrete lang- und mittelfristige Maßnahmen vorsehen, die die ideologische Bildung und Erziehung unserer heranwachsenden Generation betreffen. Gerade die bewusste Widerstandsfähigkeit gegenüber radikalen religiösen und anderen Ideologien würde jenes Fundament schwächen, auf dem die derzeitigen extremistischen Ideologien gedeihen. Mit einem derartigen Schutz wäre auch die großzügigste Finanzierung einer Destabilisierung der Lage in Russland wirkungslos.
Außerdem muss unbedingt beachtet werden, dass terroristische Gruppierungen gerade Jugendliche als eine Art natürliche Reserve ansehen. Daher müssen wir unbedingt die Initiative ergreifen und die jungen Menschen aus dieser Risikogruppe einbeziehen, um Gegenmaßnahmen zum bewaffneten Extremismus zu erarbeiten und umzusetzen.
Es wäre sinnvoll, mit Hilfe von Aufsichts- und Kontrollorganen eine breitangelegte und detaillierte verfassungsrechtliche Überprüfung aller religiösen, nationalkulturellen und Jugendorganisationen vorzunehmen, bei denen Anlass zum Verdacht besteht, dass sie verbotene extremistische Tätigkeiten ausüben.
Ausgehend von den im Nordkaukasus gesammelten Erfahrungen, muss eine konkrete und höchst zielgerichtete Präventionsarbeit mit Vertretern aus informellen Jugendvereinigungen organisiert werden. Ziel des Ganzen ist es, durch spezielle Maßnahmen an Informationen über negative Entwicklungen unter Jugendlichen heranzukommen sowie Ideologen und Führer radikaler Organisationen zu ermitteln, die versuchen, junge Menschen in extremistische Aktivitäten hineinzuziehen.
Unterstützenswert sind auch positive Erfahrungen wie die in der Republik Inguschetien. Hier ist ein militärpatriotischer Verein gegründet worden: Er bringt Kinder von Ermittlungsbehörden-Mitarbeitern, die im Dienst ums Lebens gekommen sind, in Kontakt mit Kindern ehemaliger Mitglieder bewaffneter Untergrundorganisationen. Dies ermöglicht ihnen eine Annäherung und schafft eine Atmosphäre gegenseitigen Verständnisses.
Wir müssen festlegen, in welchem Maß in Russland das globale Netzwerk des Internets zensiert werden soll. In dieser Hinsicht sind die Erfahrungen anderer Staaten interessant, die sich den USA und deren Verbündeten entgegenstellen
Das hier vorgeschlagene Konzept betrachtet es als angebracht, festzulegen, in welchem Maß in Russland das globale Netzwerk des Internets zensiert werden soll. Dieses Problem verursacht ja derzeit hitzige Debatten dadurch, dass es die Verteidiger der Informationsfreiheit auf den Plan gerufen hat.
In dieser Hinsicht sind die Erfahrungen anderer Staaten interessant, die sich den USA und deren Verbündeten entgegenstellen. Angesichts des beispiellosen medialen Drucks sind sie dazu übergegangen, die ausländische Presse einzuschränken, um den nationalen Informationsraum zu schützen. So hat beispielsweise das chinesische Ministerium für Industrie und Informatik zum 10. März 2016 ein Verbot von elektronischen Medien eingeführt, die vollständig oder teilweise im Besitz von im Ausland lebenden Personen sind. Solche Medien können keine Informationen mehr im Internet verbreiten, sondern bestenfalls im Printbereich. Chinesische Medien dürfen von nun an nur noch mit ausländischen Online-Medien zusammenarbeiten, wenn sie dafür eine Erlaubnis des entsprechenden Ministeriums haben. Die Leitung nationaler Medien ist chinesischen Staatsbürgern vorbehalten. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Server von Online-Medien in der Volksrepublik befinden.
Es ist durchaus vorstellbar, diese Erfahrungen in vernünftigem Maße auch in Russland umzusetzen.
Internet-Provider müssen im notwendigen Umfang einheitliche Datenschutzregeln für Kunden und User ausarbeiten – für den Fall, dass derartige Auskünfte bei der Untersuchung von Gesetzesübertretungen im Bereich der IT-Sicherheit angefordert werden.
An öffentlichen Orten mit Zugang zum World Wide Web (Bibliotheken, Schulen und andere Bildungseinrichtungen) müssen Webfilter eingebaut werden, die Websites mit extremistischen Inhalten blockieren.
Migrationsbewegungen müssen besonders aufmerksam verfolgt werden. Gerade Migranten werden oft rekrutiert und radikalisiert
Außerdem wäre es angebracht, ein außergerichtliches (administratives) Verfahren einzuführen, demzufolge extremistische Materialien auf eine landesweite Liste gesetzt werden. Auch müssen Domain-Namen von Websites blockiert werden können, wenn sie extremistische und radikal-nationalistische Informationen verbreiten. Falls sie den Extremismusvorwurf für nicht gerechtfertigt halten, können Informationseigner sich an die zuständigen staatlichen Organe wenden und vor Gericht ihre Unschuld beweisen.
Mitunter rekrutieren Terrororganisationen ihren Nachwuchs im Netz. Um diese rechtswidrigen Handlungen bekämpfen zu können, muss das Spektrum strafrechtlicher Maßnahmen erweitert werden. Hierfür ist zu prüfen, wie der Besitz, die Sammlung oder das Herunterladen solchen Materials strafrechtlich zu ahnden ist.
Migrationsbewegungen müssen besonders aufmerksam verfolgt werden. Gerade Migranten werden oft rekrutiert und radikalisiert. Viele von ihnen befinden sich trotz abgelaufener Aufenthaltserlaubnis in Russland und verschwinden so aus dem Blickfeld der Ermittlungsbehörden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Fragen des Aufenthalts ausländischer Staatsbürger und Staatenloser auf dem Gebiet der Russischen Föderation regeln, müssen unbedingt überprüft werden. Basierend auf den Ergebnissen müssen Ergänzungen zur Verbesserung der Gesetzeslage erfolgen.
Spezielle Charakteristika extremistischer Tätigkeit haben sich im Föderationskreis Krim herausgebildet. Dort wird versucht, eine antirussische Stimmung zu schaffen
Spezielle Charakteristika extremistischer Tätigkeit haben sich im Föderationskreis Krim herausgebildet. Dort wird versucht, eine antirussische Stimmung zu schaffen, indem Informationen über geschichtliche Tatsachen verfälscht und aktuelle Geschehnisse verzerrt dargestellt werden. So wird versucht, die Ergebnisse des Referendums über den Beitritt der Krim zu Russland in Zweifel zu ziehen. Dabei ist dieser Akt rechtlicher Willensbekundung der gesamten Krim-Bevölkerung zu einem unveräußerlichen Teil des russländischen Konstitutionalismus geworden. Im Hinblick auf den Rang, den dieser Akt in der Wertehierarchie von Staat und Gesellschaft in Russland einnimmt, muss ihm zweifellos besonderer rechtlicher Schutz zuteilwerden. Dazu gehören auch strafrechtliche Mittel.
Hier ist anzumerken, dass es völlig üblich ist, das Leugnen oder die Verfälschung historischer Ereignisse, die von besonderer Bedeutung für den Staat und die Gesellschaft sind, unter Strafe zu stellen. So ist zum Beispiel in vielen Ländern der Welt, darunter auch in Russland, das Verbreiten faschistischer Propaganda strafbar. In Frankreich und auch in einer Reihe anderer Staaten steht mittlerweile das Leugnen des Völkermords an den Armeniern unter Strafe. In Israel steht das Leugnen des Holocaust unter Strafe.
In Anbetracht dieser Ausführungen scheint es notwendig, den im föderalen Gesetz „Zur Bekämpfung extremistischer Tätigkeiten“ definierten Extremismusbegriff so zu erweitern, dass er auch ein Phänomen wie das Leugnen der Ergebnisse eines landesweiten Referendums umfasst. Auch die gezielte Verfälschung der Geschichte unseres Staates muss entschieden unterbunden werden. In diesem Zusammenhang könnte auch Artikel 280 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (öffentliches Anstiften zu extremistischen Handlungen) erweitert werden. Und zwar um ein Definitionsmerkmal, das ein Anstiften zu extremistischen Handlungen auch dann erkennt, wenn es in Zusammenhang mit verfälschten Informationen zu geschichtlichen Tatsachen und Ereignissen steht.
Außerdem muss die Sozialgesetzgebung dahingehend überprüft werden, ob nahe Angehörige von Personen, die in irgendeiner Weise an Terrorismus beteiligt sind, im Fall des Todes der sie versorgenden Person Renten oder andere finanzielle Leistungen erhalten sollen. Eine Person, die sich zur Ausführung derartiger Verbrechen entschließt, muss sich darüber im Klaren sein, dass sie im Fall ihres Todes nicht nur in einem namenlosen Grab beerdigt wird, sondern dass sie damit auch ihre nahen Angehörigen um die finanzielle staatliche Unterstützung bringt.
Eine weitere Möglichkeit des effektiven Kampfes gegen Extremismus, Terrorismus und andere kriminelle Gefahren stellt die strafrechtliche Konfiszierung von Eigentum dar.
Entsprechende Gesetzesvorschläge sind bekanntlich in Vorbereitung und müssen schnellstmöglich verabschiedet werden. Leider hat sich dieser Prozess unnötig verzögert.
Genauso wichtig ist es, das Rechtssystem für die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und anderen staatlichen Organen auszubauen, denen die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus obliegt.