Ein gutes halbes Jahr ist das sogenannte Jarowaja-Paket nun in Kraft. Neben verstärkter Vorratsdatenspeicherung und Internetkontrolle beinhaltet das umstrittene Anti-Terror-Gesetz auch eine Anzeigepflicht für Bürger: Wer sogenannte „extremistische” Taten nicht anzeigt, dem droht bis zu einem Jahr Haft. Nicht nur, weil der Extremismus-Begriff in Russland schwammig definiert ist, befürchten Kritiker, das Gesetzespaket könne Denunziationen Tür und Tor öffnen.
Initiiert wurde das Gesetz von der Abgeordneten Irina Jarowaja. Sie hatte sich zuvor bereits als Ko-Autorin des sogenannten NGO-Agentengesetzes ihren Ruf als Hardlinerin erarbeitet.
Im historischen Gedächtnis Russlands sind mit Denunziationen vor allem die Jahre des Großen Terrors verbunden. 80 Jahre danach blickt Wadim Wolkow in der unabhängigen Tageszeitung Vedomosti kurz zurück und fragt vor allem nach dem Wesen der Denunziation im Russland von heute: Worin unterscheidet sich eine Denunziation von einer ganz normalen Beschwerde? Wo fängt sie an? Und: Inwiefern wird hier ziviles Engagement einfach ad absurdum geführt?
„Genosse Stalin wird ohne Ende verflucht, und das natürlich nicht ohne Grund. Trotzdem möchte ich mal fragen, wer denn die vier Millionen Denunziationen geschrieben hat“, schrieb Sergej Dowlatow einst in seiner typisch ironischen Art. Die Frage ist zum größten Teil rhetorisch, wobei digitale Technik und Fortschritte in der Datenverarbeitung irgendwann eine durchaus konkrete Antwort hervorbringen dürften.
Die Motivation eines Denunzianten kann unterschiedlich sein, ist aber hier nicht so wichtig. Denn Denunziation als soziales Phänomen lässt sich nur in Verbindung mit Interesse von Polizei und Justiz erklären: Eben diese schaffen einen Bedarf an denunzierenden Eingaben und filtern sie dann für ihre Zwecke. So ist die Denunziation eine sehr wirksame Maßnahme, um den Rechtsapparat in Bewegung zu setzen, insbesondere in einem repressiven Staat. Denn für sich genommen ist Recht etwas Passives; darauf haben Soziologen schon seit Langem hingewiesen. Um es zur Anwendung zu bringen, bedarf es besonderer Anstrengungen, die gesetzlich festgelegten Regeln folgen.
Denunziation unter dem Deckmantel der Beschwerde
Ein Gericht wird eine Sache nur dann verhandeln, wenn jemand Klage erhebt; die Polizei wird einen Fall nur dann prüfen, wenn es einen Bericht oder eine Meldung zu einem Vorfall gibt. Eingereichte Klagen, Anrufe bei der Polizei, Beschwerden, Anzeigen und Denunziationen, Anträge der Staatsanwaltschaft – Millionen solcher Vorgänge mobilisieren ständig verschiedene Rechtsbereiche. Den handelnden Personen liefern sie somit eine Grundlage (oder bringen sie dazu), Gebrauch von ihren dienstlichen Befugnissen zu machen. Ohne diese Trigger setzt sich die Rechtsmaschine nicht in Bewegung.
Die Rechtswissenschaftler schenken der Praxis der Rechts-Mobilisierung nur wenig Aufmerksamkeit, doch für die Anwender des Rechts ist das eine äußerst wichtige Fertigkeit: Wie kann man ein repressives Verfahren sachgerecht in die nötige Richtung lostreten, und dann auch noch so, dass das eigene Handeln diskret bleibt?
Eine Denunziation unterscheidet sich von einer Beschwerde weniger dadurch, dass ihr eine Lüge oder etwas frei Erfundenes zu Grunde liegen, sondern dadurch, dass eine Denunziation für Rechtsanwender instrumentalisierbar ist. Selbst wenn sie nicht auf vorheriger Absprache beruht, so kalkuliert die Denunziation doch die aktuellen Interessen der Rechtsanwender mit ein und empfiehlt sich quasi selbst: Kommt, benutzt mich.
Viele Denunziationen imitieren zwar Beschwerden, doch echte Beschwerden versuchen, das Problem des Beschwerdeführers zu lösen und nicht das Problem des Rechtsanwenders. Wenn zum Beispiel Datschenbesitzer an die für Umweltschutz zuständige Anklagebehörde eine Beschwerde wegen wilder Waldrodung schreiben, dann ist das eine Beschwerde. Wenn jedoch wachsame Bürger dieser Behörde etwas über die Umweltstiftung ISAR–Sibir melden, die Anklagebehörde, sprich die Staatsanwaltschaft, daraufhin eine Überprüfung durch das Justizministerium anstrengt und dieses dann in Umweltschutz-Wettbewerben der Stiftung Merkmale politischer Tätigkeit erkennt und die Stiftung in das Register ausländischer Agenten aufnimmt, dann ist das Denunziation.
Denunziation als Antrieb für eine repressive Maschinerie
Die Intensivierung des Denunziantentums in der UdSSR in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre ist hinlänglich bekannt. Das NKWD benötigte formale Anlässe für politische Repressionen, und die wachsamen Bürger ließen nicht lange auf sich warten. Die Masse an Denunziationen schuf zwar auch Raum für den Kampf gegen innere Feinde, vor allem aber ließ sie die repressive Maschinerie heißlaufen. Und die lief dann 1938 derart aus dem Ruder, dass die eifrigsten Kader des NKWD selbst repressiert werden mussten.
Auch in heutiger Zeit sind Denunziationen verbreitet. Signale und Beschwerden wachsamer Bürger über Theaterinszenierungen, Ausstellungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Filme und NGOs – das sind die neuen, massenhaft zur Verfügung stehenden Instrumente zur Mobilisierung des Rechts. Zum Instrumentarium gehören in der Regel auch Beschwerden, die von Polizei und Justiz initiiert werden, eine Unterfütterung in Form eines Abgeordneten, der wirksamer eine Aktivierung der Aufsichtsbehörde (Staatsanwaltschaft) erreichen kann, außerdem eine Reihe von Überprüfungen durch andere Kontroll- und Aufsichtsbehörden, deren Ergebnis von vorneherein feststeht.
Eine schnelle Durchsicht der Fälle, bei denen Organisationen als ausländische Agenten eingestuft wurden, zeigt, dass in den allermeisten Fällen alles mit einer Beschwerde begann. Als deren Urheber sind entweder einfache Bürger aufgetreten, die gewisse Anzeichen von Extremismus festgestellt haben wollten, oder auch Regionalregierungen (wie die Regierung der Region Altai im Falle des Umweltverbands Geblerowski) oder sogar ein Mitglied des Föderationsrates (Dimitri Sablin im Fall des Lewada-Zentrums).
Denunziation als Gegenteil von offenem Dialog
Neben dem Zweck, den Anlass für ein Verfahren zu liefern, hat die rechtsmobilisierende Denunziation eine weitere Funktion: Werden als Trigger Beschwerden wachsamer Bürger, Aktivisten oder Abgeordneter eingesetzt, wird dadurch Aktivität einer Zivilgesellschaft imitiert und die Anwendung des Rechts legitimiert. Wenn Polizei und Justiz Verschwörungen aufdecken, ist das eine Sache; dann könnte man Willkür vermuten. Wenn das Vorgehen als Reaktion auf Bedürfnisse und Fragen aus der Gesellschaft dargestellt wird, sieht die Sache ganz anders aus; das ist sehr viel schwieriger von aufrichtigem Bürgerengagement zu unterscheiden.
Wahrscheinlich gibt es unter den aktiven und wachsamen Bürgern aufrichtig Überzeugte und Gläubige. Ich bezweifle jedoch, dass diese ihre Besorgnis sofort zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft tragen, dabei Amtssprache verwenden und derart genau das Ziel treffen. Wie dem auch sei, es bleibt eine bedenkliche Tatsache: Wachsamkeit und Aktivismus, die durch den Bedarf von Polizei und Justiz stimuliert werden, lassen sich immer schwerer von echter zivilgesellschaftlicher Aktivität unterscheiden.
Hier kann es nur ein Kriterium geben und das liegt nicht im Bereich von Ideologie und Werten (seien diese nun ultrakonservativ oder liberal), sondern in den Mitteln, mit denen Ziele erreicht werden. Bürgerliches Handeln impliziert eine offene und rationale, einander zugewandte Diskussion, einen Dialog, der nicht davon ausgeht, dass jemand a priori Recht hat. Insofern sind all die moralischen Aufrufe und geäußerten Besorgnisse, die sich direkt oder indirekt an die Staatsanwaltschaft richten, vor allem eines: Fake.