Der neue Präsidialerlass mit der Nummer 278 hat es in sich: Belarussen, die im Ausland leben, erhalten an den diplomatischen Vertretungen ihrer Länder keine Ausweisdokumente mehr, können ihre Pässe nicht mehr verlängern, zudem sind auch Eigentumsgeschäfte von der neuen Regelung betroffen. Für all das müssen sie nun nach Belarus reisen, wovor sich viele Belarussen scheuen. Vor allem die rund 170.000, die nach den Protesten von 2020 ins Ausland geflohen sind.
Andrej Strishak von BYPOL sieht den neuen Präsidialerlass in einer langen Kette von Maßnahmen: „Das belarussische Regime beschneidet seit 2020 konsequent die Möglichkeiten für Diaspora und Emigranten. Zunächst wurde angekündigt, dass man im Ausland nicht mehr an Wahlen teilnehmen kann. Der zweite Schritt besteht darin, Menschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, weil sie in ,extremistischen Formationen‘ mitwirken oder unter ,extremistischen‘ oder ,terroristischen‘ Paragraphen vorbestraft sind. Und jetzt kommt diese Geschichte mit den Pässen.“ Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja warnt ihre Mitbürger vor einer Rückkehr nach Belarus: „Selbst wenn Ihr Pass abläuft, sollten Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren, wenn Sie Verfolgung riskieren.“
Das Online-Medium Reform.by hat sich den Präsidialerlass genauer angeschaut und analysiert mögliche Beweggründe der belarussischen Machthaber für diesen Schritt, der die Exilbelarussen aufwühlt.
Einfach ausgedrückt, beim Verkauf von Eigentum werden keine Vollmachten mehr akzeptiert, die von Notaren im Ausland beglaubigt wurden. Ebenso können laut dem neuen Erlass keine Vollmachten in der belarussischen Botschaft des Aufenthaltslandes ausgefertigt werden. Dasselbe gilt für eine Vielzahl anderer Dokumente, die belarussische Staatsbürger bislang in den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten im Ausland neu beantragen oder verlängern konnten.
Der Erlass tritt mit dem Zeitpunkt seiner offiziellen Bekanntmachung in Kraft. Aus dem Text des Dokumentes geht hervor, dass Immobiliengeschäfte nur noch persönlich oder auf Grundlage einer Vollmacht getätigt werden können, die auf dem Gebiet von Belarus beglaubigt wurde. Auch eine Reihe weiterer sensibler bürokratischer Anliegen fallen unter diese Beschränkung. Dazu gehören standesamtliche Urkunden und Bescheinigungen, die für die Eheschließung notwendig sind, die Ausstellung von Zeugniskopien, die Beglaubigung offizieller Dokumente und vieles mehr.
Auch die Beantragung eines neuen Passes oder die Verlängerung seiner Gültigkeitsdauer wird nicht mehr ohne einen Besuch in der Heimat möglich sein. Im Erlass heißt es, dass Reisepässe an Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben und beim zuständigen Konsulat gemeldet sind, nur von den Meldebehörden am Ort der letzten Meldeadresse im Inland ausgestellt werden können. Alle Dokumente, die bis zum Inkrafttreten des Erlasses beantragt wurden, werden noch nach dem bislang geltenden Verfahren bearbeitet. Doch wer das nicht geschafft hat, steht über kurz oder lang vor dem Problem eines abgelaufenen oder, schlimmer noch, verlorenen Passes.
Mehr als nur Rache
Das Ziel, das die Auftraggeber und Verfasser dieses Erlasses verfolgen, ist klar: Den Belarussen, die das Land aus Sicherheitsgründen verlassen haben, soll das Leben so schwer wie möglich gemacht werden. Rache an den Emigranten – eine weitere Form der Repression. Auf die ein oder andere Weise trifft der Erlass alle Staatsbürger unseres Landes, die im Ausland leben. Doch während die neuen Regelungen für diejenigen, die in der Heimat keine Festnahme aus politischen Gründen fürchten müssen, nur einen Verlust an Zeit und Geld für die Fahrt bedeuten, stellen sie die politischen Emigranten vor reale Probleme. Und im Moment ist noch nicht absehbar, wie diese gelöst werden können.
Mit dem Erlass erkennt die Regierung indirekt das Problem und den Umfang der Emigration aus Belarus seit 2020 an. Entsprechende Beschränkungen ausschließlich für öffentliche Vertreter und Aktivisten der Demokratiebewegung einzuführen, hätte keinen besonderen Sinn gemacht. Für diese Gruppe gibt es andere Gesetzesartikel, die unter anderem die Konfiszierung des Eigentums und die Aberkennung der Staatsangehörigkeit vorsehen. Daher sind die im Erlass verankerten Regelungen gegen die Mehrheit der Emigranten gerichtet. Sie entziehen faktisch allen, die in Belarus mit Verfolgung rechnen müssen, die Möglichkeit, in der Heimat befindliches Eigentum zu verkaufen oder zu überschreiben. Zudem erschweren sie die Legalisierung des Aufenthaltes im Zufluchtsland.
Der Beschluss ist ein empfindlicher Schlag für alle Emigranten, die bislang noch unentschlossen waren, ob sie ihr Eigentum in der Heimat verkaufen oder lieber abwarten sollten. Für alle also, die auf eine baldige Rückkehr und eine perspektivische Änderung der Situation hofften. Einerseits hat die Regierung nach den Ereignissen von 2020 den Menschen drei Jahre Zeit gegeben, um Eigentumsangelegenheiten und Dokumente in Ordnung zu bringen. Doch viele Menschen wollten oder konnten aus verschiedenen Gründen nicht alles aufgeben, was ihnen in der Heimat geblieben war. Nun werden solche Rechtsgeschäfte unmöglich, es sei denn, man geht ein Risiko ein, das längst nicht alle auf sich nehmen werden.
Der Erlass wird auch jene beeinflussen, die bislang über eine Emigration nachdenken. In Anbetracht der Probleme, die sich perspektivisch daraus ergeben und der Notwendigkeit, vor der Ausreise alle Brücken abzubrechen, indem man allen Besitz verkauft, könnten einige ihre Emigrationspläne gezwungenermaßen durchaus aufgeben.
Die Verfasser des Erlasses verfolgen vermutlich noch ein weiteres Ziel: Wenigstens diejenigen zur Rückkehr ins Land zu zwingen, die unverzüglich Eigentums- oder Passangelegenheiten erledigen müssen. Wahrscheinlich werden sie möglichst vielen, die ein Risiko eingehen, Strafverfahren anhängen. Da die vom Regime geschaffene Rückkehrerkommission keine Ergebnisse brachte, mussten andere Methoden gefunden werden, um die Emigranten zur Rückkehr zu zwingen.
Natürlich steht es jedem frei, das selbst zu entscheiden. Doch zuvor sollten alle Faktoren sehr genau gegeneinander abgewogen werden. Wenn das Eigentum schon mehrere Jahre ohne seinen Besitzer überstanden hat, kann das vielleicht auch noch eine Weile so bleiben. Nichts währt letztlich ewig. Ist der Verkauf einer Wohnung oder eines Autos das Risiko des Freiheitsverlustes wert? Das entscheidet jeder selbst. Doch die vom Regime eingeführten Beschränkungen der Verfügungsgewalt über Eigentum sind ein Verstoß gegen die Grundrechte und eine Weigerung des Staates, seinen grundlegenden Verpflichtungen gegenüber den Staatsbürgern nachzukommen – und das ist den belarussischen Machthabern offenbar auch vollkommen bewusst. Doch der Wunsch nach Rache und Schwierigkeiten für die verhassten „Geflohenen“ überwiegt.
Ein weiterer Spaltungsversuch
Der unterzeichnete Erlass ist auch ein Versuch, einen Keil in die Diaspora zu treiben. Die Perspektiven auf einen kürzlich vom Vereinten Übergangskabinett präsentierten neuen belarussischen Pass sind bislang nur vage. Das liegt vor allem daran, dass völlig unklar ist, welche Staaten ihn anerkennen werden, wann das passieren wird und ob überhaupt. Swetlana Tichanowskaja versicherte heute, dass ihr Team daran arbeite, dass die Staatsbürger nicht ohne Pässe blieben. Ihr zufolge werden im September Beratungen mit der EU-Kommission stattfinden, ebenso werde das Thema in der UN-Generalversammlung besprochen. Doch in jedem Fall nehmen diese Abstimmungsprozesse einige Zeit in Anspruch, unterdessen werden viele Belarussen bereits mit dem Ablauf der Gültigkeit ihres wichtigsten Personaldokumentes konfrontiert sein. Die daraus entstehenden Probleme wird manch einer wohl auch den Demokratischen Kräften anlasten, die ihre Mitbürger nicht ausreichend schützen. Das kann wiederum zu Konflikten zwischen Vertretern der Diaspora und der Führung der Demokratischen Kräfte führen, worauf es das Regime auch angelegt hat.
Und in der Zwischenzeit?
Vieles wird davon abhängen, wie sich die Regierungen der Staaten positionieren, in denen heute viele Belarussen leben. Sie könnten zum Beispiel beschließen, die Gültigkeitsdauer belarussischer Pässe zu verlängern. Oder bei abgelaufenen Dokumenten einfach „nicht genau hingucken“. Dabei hängt auch viel von den belarussischen Demokratischen Kräften ab, die entsprechende Verhandlungen führen müssen, immer unter Berücksichtigung der schwierigen Situation, in der sich viele Belarussen auf absehbare Zeit befinden werden. Und es gibt Präzedenzfälle. In Polen können belarussische Staatsbürger beispielsweise seit dem 1. Juli in vereinfachtem Verfahren ein sogenanntes polnisches Ersatzreisedokument erhalten, das einen verlorenen oder abgelaufenen Reisepass ersetzt. Es ermöglicht die Aus- und Einreise nach bzw. aus Polen. Bislang gilt diese Regelung temporär bis Ende 2023. Doch in Anbetracht der neuen Situation nach Lukaschenkos Erlass ist es durchaus möglich, dass die polnische Regierung dieses Verfahren fortsetzt. Auch hier wird viel von den Kontakten zur polnischen Seite und den Bemühungen des Vereinten Übergangskabinetts abhängen.
Doch die Diaspora sollte nicht nur auf die Demokratischen Kräfte hoffen. Die Belarussen in der Emigration stehen tatsächlich vor ernstzunehmenden Herausforderungen. Aber ihre Anzahl ist groß genug, um sich gemeinsam an die Regierungen der Aufnahmestaaten zu wenden. Diese Regierungen haben zwar keinen Einfluss auf das Problem der Eigentumsgeschäfte in Belarus, doch sie können den in ihrem Land lebenden Belarussen zuhören und durchaus dabei helfen, die Probleme mit den Dokumenten zu lösen. Das Wichtigste ist also, nicht passiv zu bleiben. So ist es nunmal mittlerweile: Das Regime handelt garstig, die Belarussen suchen einen Ausweg. Und der wird sich finden. Und die Garstigkeiten werden früher oder später ein Ende finden.