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Juristische Sonderwege

Nach dreieinhalb Jahren Haft kam Oleg Nawalny am 29. Juni 2018 auf freien Fuß. Zu diesem Strafmaß wurde er 2014 verurteilt, genauso wie sein Bruder. Die Strafe des prominenten Oppositionspolitikers Alexej Nawalny wurde allerdings auf Bewährung ausgesetzt. Die Anklage lautete auf Betrug des französischen Kosmetikkonzerns Yves Rocher, mit dem eine Firma der beiden Brüder Geschäfte gemacht hatte.

Schon während des Prozesses betonte Alexej Nawalny, dass die Anschuldigungen haltlos seien und sein Bruder nur in Sippenhaft genommen worden sei. Auch Vertreter von Yves Rocher bestritten während des Prozesses die Vorwürfe und äußerten mehrfach, die Geschäfte seien zur Zufriedenheit beider Seiten abgewickelt worden. Unabhängige Beobachter attestierten dem Verfahren einen politisch-motivierten Hintergrund. Schließlich befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Oktober 2017 das Urteil des russischen Gerichts als „willkürlich und deutlich rechtswidrig“.

Diese vernichtende Einschätzung quittierte das Präsidium des Obersten Gerichtshofes Russlands Ende April 2018 mit Schulterzucken: Das Urteil sei rechtsgültig, die Nawalny-Brüder bleiben vorbestraft. Damit zahlt der russische Staat ihnen auch die vom EGMR zugesprochene Entschädigung von insgesamt 97.000 US-Dollar nicht.

Warum diese Entscheidung einer Bankrotterklärung des russischen Rechtssystems gleiche und was man tun müsse, um aus Russland einen Rechtsstaat zu machen – das erklärt Alexander Wereschtschagin auf Republic


In Kooperation mit der Körber-Stiftung im Rahmen ihres Arbeitsschwerpunkts Russland in Europa

Источник Republic

Nach dreieinhalb Jahren wird Oleg Nawalny Ende Juni 2018 aus der Haft entlassen / Foto © navalny.com

Die Entscheidung des Obersten Gerichts im Fall Yves Rocher (so heißt der Fall der Nawalny-Brüder) kann zugleich als Urteil über das russische Rechtssystem angesehen werden.

Das Präsidium des Obersten Gerichts ist die höchste gerichtliche Instanz der Russischen Föderation, gegen deren Entscheidung man nirgendwo im Land Berufung einlegen kann. Es hatte sich mit dem Fall befassen müssen, weil der Europäische Gerichtshof in Straßburg (EGMR) darin eine Reihe von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkannt hat. Nach russischem Recht ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein „neuer Sachverhalt“ und somit ein Grund für eine Revision des Falls.

Urteilsaufhebung oder Urteilsabänderung – das sind die beiden Möglichkeiten, die das Gesetz dem Präsidium lässt. Die Möglichkeit, es unverändert beizubehalten, gibt es nicht.

Aber wie es bei uns so schön heißt: „Willst du was und darfst es nicht, musst du's nur wirklich wollen.“ In diesem Fall wollte man es wirklich. Und so verkündete das Präsidium einen abenteuerlichen Beschluss, der vom Gesetz nicht vorgesehen ist: Das Urteil im Fall Yves Rocher wird nicht geändert.

Eine Frage der Technik

Gerechterweise muss man sagen, dass es das zwar sehr selten, aber nicht zum ersten Mal gibt. Das Präsidium hat lange darauf hingearbeitet. Schon vor zehn Jahren tauchten in seiner Verordnung interessante Formulierungen auf. Denen zufolge hat das Präsidium eine Zusatzbedingung für die Revision eines Falls aufgestellt: Es ist nicht genug, dass der Europäische Gerichtshof Verstöße attestiert. Die Urteile, in denen er sie vorfindet, müssen auch rechtswidrig, unzulässig oder unbegründet sein.

Was folgt, ist eine Frage der Technik: Man braucht nur noch zu beweisen, dass ein Urteil, das nach Ansicht des EGMR gegen die Konvention verstößt, doch rechtmäßig, zulässig und begründet ist. Aber weil es keine gerichtliche Instanz gibt, die über dem Präsidium steht und vor der man sich streiten könnte, muss das Präsidium letztlich nur sich selbst überzeugen.

Und genau das hat es getan – in einem beispiellos langen Urteil (etwa zehn Mal so lang wie üblich), das zunächst einmal in allen Einzelheiten darlegt, was für Gauner die Nawalny-Brüder sind. Dann haspelt das Präsidium im Schnelldurchlauf runter, dass „der Europäische Gerichtshof das Strafverfahren [...] für ‚fundamental‘ ungerecht hält“, dann verkündet das Präsidium ohne Umschweife: „Ich bin aber anderer Meinung als der Europäische Gerichtshof!“, und bekräftigt seine Position mit einem erneuten Wortschwall über die kriminellen Machenschaften der beiden Brüder und die Gerechtigkeit ihres Gerichtsverfahrens. Und alles nur, um zum erwünschten Schluss zu kommen: Das Verfahren wird wieder aufgenommen, aber die Gerichtsurteile bleiben unverändert.

Ich bin aber anderer Meinung als der Europäische Gerichtshof!

Es ist das erste Mal, dass das Präsidium dem EGMR in der Sache widersprochen hat, wobei es nicht um Aspekte der Prozessführung, sondern um die Bewertung der materiellen Norm selbst geht: Der EGMR wirft den russischen Gerichten vor, das Strafgesetz zu breit und willkürlich ausgelegt zu haben, wodurch eine gewöhnliche unternehmerische Aktivität kriminalisiert wurde; das Präsidium kann nichts dergleichen erkennen und beharrt stur auf seinem Standpunkt, womit es der Position des Europäischen Gerichtshofs jede juristische Bedeutung abspricht.

Genetische Gründe

Kommt diese Entscheidung, trotz ihrer Präzedenzlosigkeit, wirklich überraschend? Wohl eher nicht. Eine echte, grundlegende Reform hat es in den letzten 30 Jahren nicht gegeben; allenfalls oberflächliche Reförmchen – Reparaturen und Rekonstruktionen, die das Wesen des Systems nicht berührten. Von der Justiz als einem eigenständigen Zweig der Staatsgewalt kann keine Rede sein, eigenständig ist sie nur in nebensächlichen Fragen (wie jedes andere Verwaltungsorgan auch), in prinzipiellen Fragen jedoch werden ausschließlich Urteile gesprochen, die der Obersten Gewalt genehm sind – in Russland ist die verkörpert durch den Präsidenten. Und der sieht in Nawalny, wie wir alle wissen, seinen Feind (wozu er natürlich allen Grund hat).

Auf diese Weise bleibt unserem Gerichtssystem das Sowjetische in den Genen. Und ein sowjetisches Gericht ist den Feinden des Regimes gegenüber erbarmungslos, sie dürfen kein Wohlwollen, ja nicht einmal bloße Objektivität von ihm erwarten. Als 1952 das Kriegskollegium des Obersten Gerichts sich mit dem Fall des sogenannten Jüdischen Antifaschistischen Komitees befasste, war es das Politbüro, das die Richter anwies, alle Angeklagten bis auf einen zum Tode zu verurteilen.

Neues Gericht statt Reform

Was sich heute von damals unterscheidet, ist allein die Schwere der Urteile und die Zahl der Personen, die das Regime als seine Feinde ansieht. Ihre Chancen auf ein faires Verfahren sind nach wie vor gleich Null. Und das ist nur natürlich, denn an der Macht sind Sowjetmenschen, deren Gewohnheiten, Stereotypen und Vorstellungen von Rechtsprechung aus einer Epoche stammen, in der Recht nichts anderes war als der Wille der herrschenden Klasse, und das Gericht – sein Werkzeug.

Das Wesen der sowjetischen Justiz ist simpel: Ein „böser Mensch“ muss verurteilt werden, egal wie. Formalitäten, und erst recht die Meinung eines „bourgeoisen“ Gerichts in Straßburg, dürfen dem „Triumph der Wahrheit“ in seinem spezifisch sowjetischen Sinn dabei nicht im Weg stehen: „Der Feind gehört ins Gefängnis“, oder wenigstens schuldig gesprochen.

Die einen kann man nicht zur Rechenschaft ziehen, weil sie an der Macht sind, die anderen sind machtlos gegen alle falschen Vorwürfe

Es gibt einen bestimmten Kreis von Personen, bei denen Rechtsprechung unmöglich ist: Die einen kann man nicht zur Rechenschaft ziehen, weil sie an der Macht sind, die anderen sind machtlos gegen die Vorwürfe, die man gegen sie erhebt, weil sie entweder Feinde der Ersteren sind oder als ein machtfeindliches Element gelten.

Letztendlich läuft es auf die Frage hinaus, ob unsere Richter-Kaste ihre „sowjetischen Gene“ überwinden kann, die sie dazu bringen, sich in jedem politisch gefärbten Fall automatisch auf die Seite der Macht zu stellen. So lange dieser Umbruch noch nicht vollzogen ist (und der Fall Yves Rocher ist eine weitere verpasste Chance), kann von einem Rechtssystem im wahren Sinne des Wortes nicht die Rede sein. Deshalb sollten wir endlich nicht mehr über Reformen diskutieren, sondern darüber, ein neues Rechtssystem zu schaffen. 

Das Dossier „Werte-Debatten“ erscheint in Kooperation mit der Körber-Stiftung im Rahmen ihres Arbeitsschwerpunkts Russland in Europa

Mit dem Fokusthema Russland in Europa widmet sich die Körber-Stiftung der Wiederbelebung eines offenen, kritischen und konstruktiven Dialogs zwischen Russland und seinen europäischen Nachbarn.

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Sakon (Gesetz)

Kurz vor der Präsidentschaftswahl, bei der Wladimir Putin erstmals zum Präsidenten der Russischen Föderation gewählt wurde, veröffentlichte er im Februar 2000 einen „Wählerbrief“. In diesem Text skizzierte er sein Programm und rief die „Diktatur des Gesetzes“ aus: Demokratie sei eine Diktatur des Gesetzes und nicht die Diktatur derjenigen, die amtshalber dieses Gesetz verfechten.1
Seitdem ist die Formel „im Rahmen des Gesetzes“ (russ. w Ramkach Sakona) anscheinend zum Lieblingsausdruck Wladimir Putins geworden: Wichtigste Pflicht des Präsidenten sei es, im Rahmen des Gesetzes zu handeln, Rechtsschutzorgane und Gerichte müssen im Rahmen des Gesetzes agieren, die Durchführung von Wahlkampagnen seien ebenso nur im Rahmen des Gesetzes möglich. Auch die Opposition dürfe frei protestieren – im Rahmen des Gesetzes.

Auch wenn man viele offene Fragen (die Legalität des Gesetzgebers, die Repressivität der Gesetze, ihre Konformität mit der Verfassung, die Unabhängigkeit der Gerichte et cetera) beiseite lässt, der Ausdruck w Ramkach Sakona bleibt spannend: 
Denn Sakon (dt. „Gesetz“) wird in der russischen Kultur als ein vorgegebener Rahmen oder als eine Grenze verstanden, die man passieren kann. Sakon teilt zwar das Handeln in „erlaubt“ und „nicht erlaubt“, aber die Frage, ob es „gerecht“ oder „ungerecht“, „richtig” oder „falsch“ ist, beantwortet jeder für sich.

Das Wort Sa-kon, wie auch das heutige Wort kon-ez (dt. „Ende“) oder is-koni (dt. „anfänglich“) leitet sich vom Wortstamm kon, der sowohl Ende als auch Anfang bedeuten kann, ab.2 Im Wörterbuch von Wladimir Dal wird Sakon definiert als „Schranke, die der Freiheit des Willens und des Handelns gesetzt wird“3. Der Wille und das Handeln hören aber mit dieser Grenze nicht auf, denn Sakon, so schreibt der Philologe und Kulturwissenschaftler Juri Stepanow, ist „keine höchste Kategorie, der alles, was innerhalb einer Sphäre liegt, untergeordnet ist“. Sakon spiegelt also kein Rechtssystem und hat mit Gerechtigkeit erstmal nichts zu tun. Dem Sakon setzt man das Gute, das Gewissen und die Gerechtigkeit entgegen, und dies tun sowohl die „normalen Bürger“ als auch die Machthaber. 

Gesetz versus Gerechtigkeit

Ein Fall, der in den 2000er Jahren für viel Aufruhr sorgte, war das Gerichtsverfahren gegen Michail Chodorkowski: Im Mai 2005 wurde der ehemalige YUKOS-Chef wegen Steuerhinterziehung und Privatisierungsbetrug zu neun Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren (wegen Unterschlagung und Geldwäsche) kamen noch sechs weitere Jahre hinzu. 
Auf die Frage, ob es gerecht sei, dass Chodorkowski im Gefängnis ist, antwortete Wladimir Putin beim Direkten Draht 2010 mit einem Zitat aus einem sowjetischen Film: „Ein Dieb gehört ins Gefängnis“.4 Abgesehen von der rhetorischen Plausibilität, machte sich Putin mit diesem Zitat angreifbar: Mit eben diesem Satz erklärt ein Ermittler im gleichen Film, warum er einem Dieb das angeblich gestohlene Portemonnaie heimlich selbst untergeschoben und ihn dann quasi auf frischer Tat ertappt hatte. Ein Dieb gehört ins Gefängnis – das ist gerecht. Wie er dort aber hineingerät, das ist eine andere Frage.

So glaubte ein Jahr vor dem Urteil (2004) über Chodorkowski fast die Hälfte der Gesellschaft, das Gericht werde ihm gegenüber keine Gerechtigkeit walten lassen und weder objektiv noch unbefangen sein5. 2013 meinte mehr als ein Drittel, dass er „auf Bestellung von oben“ verurteilt wurde.6 Es gab jedoch so gut wie keine Proteste: Auch wenn es im Fall Chodorkowski keinen gerechten Prozess gab, so schien vielen die Tatsache, dass er im Gefängnis ist, gerecht zu sein. Schließlich gehörte er zu einer Gruppe von Oligarchen, die in den „wilden“ 1990er Jahren ihre Vermögen ungerechterweise erworben hatten.7 Das gab Chodorkowski selbst zu: Der Kauf von YUKOS 1996 sei nicht gerecht gewesen. Aber legal. „Ich habe [YUKOS], wie alle anderen, nach damaligen Gesetzen gekauft“,8 kommentierte er die Situation nach seiner Begnadigung, die im Dezember 2013 erfolgte. 

Der Knoten aus den unterschiedlichen Fäden von Recht und Gerechtigkeit ist in diesem Fall extrem verwickelt: Eine gesetzeskonforme, aber als ungerecht empfundene Tat (der Kauf von YUKOS) wird durch eine unrechtmäßige und politisch motivierte staatliche Reaktion (die Verhaftung Chodorkowskis) kompensiert, die in den Augen der Bevölkerung die Gerechtigkeit wiederherstellt. Multipliziert mit einer Menge anderer Faktoren, die reine Spekulation sind (der Staat wolle YUKOS enteignen, Chodorkowski finanziere die Opposition und bereite einen Umsturz vor et cetera), wird klar, dass es in der öffentlichen Wahrnehmung des Falles unmöglich ist, die konkreten Gesetze, die nicht eingehalten wurden, ernst zu nehmen.

Rechtlicher Pluralismus

Das ohnehin komplexe System ist in der Tat noch komplexer, weil in Russland offensichtlich ein rechtlicher Pluralismus herrscht. Neben den staatlichen Gesetzen gelten in der wirtschaftlichen und auch in der politischen Praxis gleichzeitig die sogenannten ponjatija: ein System von Normen und Regeln, denen alle Mitglieder einer Gemeinschaft zu folgen haben. Russische Ponjatija, auch worowskoi sakon (dt. „Diebesgesetz“) genannt, sind in der kriminellen Subkultur verwurzelt. 
Auch wenn kriminelle Autoritäten – als Diebe vor dem Gesetz oder auch als sakonniki bezeichnet – heute nicht mehr aktiver und dominanter Teil der russischen Gesellschaft sind, anders als noch in den sogenannten „wilden“ 1990ern: Die Ponjatija sind geblieben und wirken weit über die kriminelle Welt hinaus.9 Praktiken wie der otshim (dt. in etwa „Abpressen“ oder „Enteignung“) eines Unternehmens, sanos (von sanesti, dt. „etwas vorbeibringen“) und otkat (dt. etwa „zurückschaffen“, im Sinne einer Gegenleistung für Korruption) sind ein Echo dieses Pluralismus.

Ein anderes Beispiel für den rechtlichen Pluralismus ist auch die Schattenwirtschaft, zu der in Russland schätzungsweise über 30 Millionen Menschen gehören. Die Betreiber der sogenannten Garagenwirtschaft etwa tun alles dafür, um sich vom Staat fernzuhalten. Sie lassen sich nicht von staatlichen Gesetzen, sondern vielmehr von einem System informeller Regeln und Normen leiten und bilden dabei auch eigene Verwaltungs- oder sogar Gerichtsorgane. Die Garashniki haben kein schlechtes Gewissen, weil sie dabei gegen das Gesetz verstoßen. Genauso wenig wie Lehrer, die Nachhilfe anbieten und die Einnahmen nicht versteuern, oder Bauern, die keinerlei Kontrolle unterstehen und eigene Netzwerke für den Verkauf ihrer Waren nutzen. Wenn der Staat als ungerecht wahrgenommen wird, dann ist es für viele ein legitimer Akt, diesem Staat Steuern vorzuenthalten und den eigenen gerecht erarbeiteten Lohn zu schützen.

Achtet eure Verfassung!

Das schwierige Verhältnis zum Gesetz in der russischen Kultur wird von Kulturwissenschaftlern zum einen mit einer unterentwickelten rechtlichen Begrifflichkeit erklärt, und zum anderen damit, dass die Bevölkerung grundlegende Gesetze nicht kennt. Viele Gesetzestexte sind für die Menschen auch nicht zugänglich, weil sie nur als geheime Ukasy existieren. Aber auch wenn die Texte veröffentlicht werden, werden diese und selbst die russische Verfassung nur selten gelesen: Laut einer Umfrage haben fast 40 Prozent der Gesellschaft nie die Verfassung gelesen, weitere 50 Prozent können sich kaum erinnern, was darin steht.10
Die Menschenrechtsbewegung hat in Russland daher neben aufklärerischer Tätigkeit eine wichtige Aufgabe: die Menschen vor Gericht im Rahmen der bestehenden Gesetze zu schützen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Regierung dazu zu bewegen, diese bestehenden Gesetze auch einzuhalten: Im Ranking der Rechtsstaatlichkeit von The World Justice Project besetzte Russland 2017-18 Rang 89 von 113. Der berühmte Aufruf aus den 1960er Jahren, der Entstehungszeit der Menschenrechtsbewegung, gilt also immer noch: „Achtet die Verfassung!“

Verurteilte als Unglückliche

Als eine spezielle Variante des lateinischen Sprichwortes dura lex, sed lex (dt. „Das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz“) kursiert in Russland der Spruch „Die Härte russischer Gesetze wird dadurch gemildert, dass man sie nicht einhalten muss“. Er wird dem Dichter Pjotr Wjasemski zugeschrieben und gehört seit dem 19. Jahrhundert zum Schatzkästchen russischer Volksweisheiten. 
Die repressiven Gesetze, die nicht nur das Erbe voriger Epochen, sondern durchaus auch Verfehlungen der Gegenwart sind, können gar nicht flächendeckend wirken: Das sogenannte Jarowaja-Gesetz setzt beispielsweise die Sperrung aller Online-Anbieter voraus, die sich weigern, dem Geheimdienst FSB ihre Dechiffrier-Schlüssel zur Verfügung zu stellen: Der Messenger-Dienst Telegram etwa tat dies nicht, funktioniert in Russland aber mit Einschränkungen weiterhin. Für die Teilnahme an einer nicht genehmigten Protestaktion droht per Gesetz eine 15-tägige Haft, solche Proteste finden aber immer wieder auch unbehelligt statt.11 Leonid Wolkow, der Kampagnenchef von Oppositionspolitiker Alexej Nawalny, schätzt die Wahrscheinlichkeit einer Strafe in diesem Zusammenhang auf etwa ein Prozent ein.12

Auch außerhalb des politischen Lebens ist die Bereitschaft, „von außen, von jenseits der Gesetzesgrenze zu gucken“ recht hoch. Fast jeder bewegt sich zeitweise außerhalb des Gesetzes und jeder kann zugleich stillschweigend ein Gesetzesbrecher sein. Man fühlt sich vom Staat betrogen und dazu gezwungen, keine Steuern zu zahlen oder zu klauen; es gibt zu viele Gesetze, die sich auch gegenseitig widersprechen, sodass man unweigerlich gegen eins dieser Gesetze verstößt. Nach dieser Logik kann praktisch jeder bestraft werden. Und jeder, der bestraft wird, hat Pech und verdient Mitleid.

So gelten die 30 beim Bolotnaja-Prozess verurteilten Personen nicht als Verbrecher, sondern als zufällige Opfer des Regimes.13 Als Unglücklicher galt auch Chodorkowski, dessen frühzeitige Entlassung 2013 nur ein Drittel der Bevölkerung guthieß. Diese Bezeichnung der Verurteilten als „Unglückliche“ gelangte im 19. Jahrhundert sogar ins Wörterbuch der russischen Sprache.14 Die Frage nach der Schuld, beziehungsweise ob jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat, spielte eine untergeordnete Rolle: „Nein, das Volk verneint das Verbrechen nicht und weiß, dass der Verbrecher schuldig ist. Das Volk weiß aber auch, dass es mit jedem Verbrecher die Schuld teilt“, kommentierte Fjodor Dostojewski das Phänomen.

Schuld und Sühne

Verstößt man gegen ein Gesetz, so begeht man ein prestuplenije (dt. „Verbrechen“). Wortwörtlich übersetzt: Man übertritt eine Schwelle, eine Grenze. Das Wort verwendete Dostojewski im Titel seines berühmten Romans Prestuplenije i Nakasanije, der ins Deutsche oft mit Schuld und Sühne übersetzt wird (Verbrechen und Strafe in der neuesten Übersetzung). Geleitet von einem speziellen Verständnis von Gerechtigkeit und der Überzeugung, ein Recht auf das Verbrechen zu haben, tötet der Protagonist zwei Menschen. Der größte Teil des Romans beschreibt den Weg zur Reue und bewussten Annahme der Strafe. 
Dostojewski meinte, dass die Erfahrung der Sünde, der Überschreitung, für einen Menschen auf dem Weg zur Freiheit wichtig sei.15 Die Frage, ob das Verbrechen als Erfahrung der Grenzüberschreitung im russischen Bewusstsein den Weg zur Freiheit ebnet, bleibt offen. 


1.Kommersant: Otkrytoe pis´mo Vladimira Putina k izbirateljam
2.vgl. Ėtimologičeskij slovar' russkogo jazyka: Zakon und Stepanov, Jurij (2004): Zakon, in: Konstanty: Slovar´ russkoj kul'tury, Moskau, S. 592-593
3.Slovardalja.net: Zakon
4.Mesto vstreči izmenit´ nel´zja (dt. „Der Treffpunkt kann nicht geändert werden“), 1979, Regie: Stanislav Govoruchin, Schauspiel u. a. Vladimir Vyssotskij
5.Lenta.ru: Polovina rossijan ne verit v spravedlivost´ suda nad Chodorkovskim
6.Levada.ru: Obščestvennoe mnenie o Chodorkovskom
7.Vedomosti: Možet li Putin zakryt´ temu privatizacii und „Chodorkowski ist ein Oligarch, er soll im Gefängnis bleiben”, sagte ein politischer Aktivist in einem Interview im Rahmen des Forschungsprojektes Comparing protest actions in Soviet and post-Soviet spaces
8.Vedomosti: Chodorkovskij nazval priobritenie JUKOSA nespravedlivym no zakonnym 
9.Volkov, Vadim (2014): Ponjatijnoe pravo, in: Po tu storonu prava: zakonodateli, sudy i politsija v Rossii, Moskau, S. 61
10.Interfax.ru: Počti 40 % rossijan nikogda ne čitali Konstitutsiju
11.Die Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen im Rahmen von Nawalnys Kampagne wurde auch damit gerechtfertigt, dass das Gesetz, dem die Registrierungspflicht zugrunde liegt, nicht verfassungskonform sei. Hier wird ein höher stehendes Recht, das zugleich als legitim betrachtet wird, dafür herangezogen, ein niedriger stehendes Recht als „ungerecht“ zu diskreditieren und seinen Bruch zu legitimieren.
12.Novaya Gazeta: Leonid Volkov: „Est´ vyžžennoe pole, i na njom tol´ko my“ 
13.Die im Rahmen des Bolotnaja-Prozesses verurteilten Personen werden als Usniki Bolotnoj (dt. „Eingekerkerte vom Bolotnaja-Platz“) bezeichnet, das Wort Usnik hat dabei eine sehr starke Färbung, die auf eine ungerechte Haft hinweist. Die Tradition, verurteilte Oppositionelle als Opfer oder sogar als Märtyrer wahrzunehmen, geht ins 19. Jahrhundert zurück. Die literatur- und kulturwissenschaftliche Forschung zeigt, dass politische Terroristen, die hochrangige russische Politiker ermordet haben, im großen und gebildeten Teil der Gesellschaft als Heilige galten, die ihr Leben im Kampf gegen Ungerechtigkeit opferten, vgl. Siskina, L. I. (2016): Estetika smerti i etika vozmezdija: russkij političeskij terrorizm načala XX. veka v sovremennom kontekste, in: Upravlenčeskoe konsultirovanie, Nr. 5 (89), S. 212–219
14.„Als ‚Unglückliche‘ [„Nesčastnye“] bezeichnet das Volk alle nach Sibirien Verbannten überhaupt“, aus: Dal´, Vladimir: Tolkovyj slovar´ zivogo velikorusskogo jazyka, zit. nach: Stepanov, S. 599
15.vgl. Berdjajew, Nikolaj (1968): Mirosozercanie Dostoevskogo, Prag (Kapitel: Freiheit)
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