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Sergej Mochnatkin – statt eines Nachrufs

Am 28. Mai 2020 ist Sergej Mochnatkin in Moskau verstorben. Der Aktivist wurde bekannt als unbeugsamer und unbeirrter Streiter für Menschenrechte und gegen das russische Straf- und Gefängnissystem. Die langjährige Auseinandersetzung mit den Behörden begann für Mochnatkin nach einer Demonstration am 31. Dezember 2009: Er war für eine Teilnehmerin eingetreten, die von einem Polizisten gewaltsam in den Gefängnistransporter gezerrt wurde. Traurige Berühmtheit erlangte er, als ihm später im Gefängnis die Wirbelsäule gebrochen wurde. 

In den Nachrufen Oppositioneller und Liberaler wird entsprechend an Mochnatkins starke Haltung erinnert. Mediazona schreibt von Mochnatkin als einem Mann, „der wegen seiner Unbeugsamkeit sechs Jahre in Kolonien und Gefängnissen verbrachte, dem im Streit mit Wärtern die Wirbelsäule gebrochen und der schließlich zu einem der berühmtesten Gefangenen des heutigen Russlands wurde“. 
Der Historiker Sergej Medwedew erinnert an Mochnatkin auf Facebook: „Aus solchen Menschen wie Juri Dmitrijew und Sergej Mochnatkin besteht das eigentliche, ursprüngliche Russland. Aus irgendeinem Grund hatte man es im 20. Jahrhundert nicht vergessen, aber jetzt zerstören sie es, treten es nieder mit dem Polizeistiefel.“

Eine so hohe Bekanntheit wie in Russland hat Sergej Mochnatkin im Westen nie erlangt. Aus Anlass seines Todes veröffentlicht dekoder eine ausführliche Recherche aus dem Jahr 2019, die das unabhängige Medium Projekt zu seinem Fall veröffentlicht hatte.

Источник Projekt

Der Menschenrechtler und Aktivist Sergej Mochnatkin verstarb am 28. Mai 2020 in Moskau / Foto © Sergej Nechljudow/Wikipedia

Im März 2016 wollte der inhaftierte, graubärtige Einzelgänger Sergej Mochnatkin seinen 62. Geburtstag in der Strafkolonie in Archangelsk feiern. Dort saß er bereits seine zweite Haftstrafe ab. Zwei Tage vor dem feierlichen Anlass teilte man Mochnatkin mit, dass man ihn jetzt in die Stadt bringen würde, er solle wegen eines neuen Strafverfahrens vor Gericht erscheinen. Mochnatkin weigerte sich mitzufahren, weil er keinen Beschluss über seine Überstellung erhalten habe. Als er rausgeführt wurde, legte er sich schließlich auf den Boden und weigerte sich weiterzugehen. Man riss ihn hoch: Mochnatkin wehrte sich instinktiv mit einer Armbewegung und traf dabei einen der Wachmänner im Gesicht. Er wurde wieder zu Boden gezwungen und mit dem Knie niedergedrückt. Mochnatkin spürte, wie es in seiner Wirbelsäule knackste.

Er wurde wieder zu Boden gezwungen und mit dem Knie niedergedrückt. Mochnatkin spürte, wie es in seiner Wirbelsäule knackste

Der verletzte Häftling wurde in einen Gefangenentransporter geworfen und ins Gericht gefahren. Aussteigen konnte er schon nicht mehr. Also brachte man Mochnatkin in ein Gefängnis, wo zwei Krankenschwestern gerufen wurden und ihm ein Mittel gegen Bluthochdruck gaben. Nach zwölf Tagen kam Mochnatkin endlich in ein Krankenhaus, wo man ihn röntgte, dann kam er zurück in die Kolonie. 

Mochnatkin reichte Beschwerde gegen das Vorgehen der Vollzugsbeamten ein: Zur Überprüfung seiner Aussage ordnete der Ermittlungsbeamte eine ärztliche Untersuchung an. Am 17. März [2016 – dek] attestierte man Mochnatkin eine Fraktur des ersten und zweiten Lendenwirbels, allerdings sei der Bruch „konsolidiert“, das heißt alt und zusammengewachsen – er könne also nicht vom 4. März stammen.

Mochnatkin und seine Freundin Tatjana Paschkewitsch sagen, Sergej habe noch nie etwas an der Wirbelsäule gehabt. In einem Auszug aus seiner Krankenakte im Gefängnis vom 4. Februar, einen Monat vor dem Vorfall, steht nichts von Brüchen oder Rückenschmerzen.

Eineinhalb Monate später, im April 2016, führte die gebrochene Wirbelsäule doch noch zur Einleitung eines Strafverfahrens. Allerdings gegen Mochnatkin selbst: Ihm wurde vorgeworfen, bei der Überstellung Widerstand geleistet und damit die Arbeit in der Kolonie gestört zu haben – ein Verstoß gegen Artikel 321 des russischen StGB.

Das letzte Jahrzehnt seines Lebens ist die Geschichte des russischen Strafsystems erzählt am Schicksal einer konkreten Person

Mochnatkin zählt zu den „erfahrensten“ politischen Gefangenen in Russland. Das Strafverfahren, das nach dem Wirbelsäulenbruch gegen ihn eröffnet wurde, war bereits das fünfte. Das letzte Jahrzehnt seines Lebens ist die Geschichte des russischen Strafsystems erzählt am Schicksal einer konkreten Person.

Für Menschen wie Mochnatkin ist es im heutigen Russland nur eine Frage der Zeit, wann sie eine Gefängnisstrafe bekommen. Für Politik interessierte er sich schon seit seiner Studienzeit, die in die Jahre der Stagnation unter Breshnew und in die Zeit des Kalten Krieges fiel.

An den Kundgebungen der Opposition zur Unterstützung von YUKOS nahm Mochnatkin teil, seit er Anfang der 2000er von Ishewsk nach Moskau umgezogen war. Danach war er aktives Mitglied bei Strategija 31 – einer Bewegung, die sich für das in Artikel 31 der russischen Verfassung verbürgte Recht auf Versammlungsfreiheit einsetzte. Zwischen 2009 und 2011 hielt sie an jedem 31. im Monat Kundgebungen auf dem Triumfalnaja-Platz in Moskau ab.

„Das war wichtig. Damals wurden dort Menschen geschlagen, ich konnte so etwas noch nie ertragen – das darf nicht sein“, erinnert sich Mochnatkin, wieder in Freiheit [Stand: November 2019 – dek]. Wir unterhalten uns im Halbdunkel – im Moskauer Büro der Organisation Sa prawa tscheloweka wurde wegen Zahlungsrückstands der Strom abgestellt. Kurz nach unserem Treffen hat der Oberste Gerichtshof die Organisation liquidiert.

Die erste Haftstrafe 2009: Mochnatkin hatte eine Frau verteidigt

Seine erste Haftstrafe bekam Mochnatkin nach einer Kundgebung am 31. Dezember 2009, wo er festgenommen worden war, weil er einen Polizeibeamten beschimpft hatte; laut Mochnatkin hatte der Ordnungshüter eine Demonstrationsteilnehmerin geschlagen.

„Ich wollte ihn zurechtweisen, da packten mich zwei andere. Ich war überrumpelt – sie haben mich zusammengefaltet und weggezerrt. ‚Wirf wenigstens die Kippe weg‘, sagt der zu mir. Ich dreh mich um und spuckе sie ihm ins Gesicht. Dafür landet seine Faust in meinem. Dann haben sie mich in den Transporter gezerrt.“

Wegen Anwendung von Gewalt gegen einen Staatsvertreter – Artikel 318 – wurde Mochnatkin zu zweieinhalb Jahren Strafkolonie verurteilt. Das ist der Artikel, der den meisten [verurteilten] Teilnehmern der Moskauer Protesten im Sommer 2019 angehängt wurde.

Die erste Haftstrafe verlief für Mochnatkin verhältnismäßig ruhig: Ein paar Mal musste er in Isolationshaft, aber im Großen und Ganzen, erinnert er sich heute, habe er versucht, die Zeit möglichst unauffällig hinter sich zu bringen, nicht gegen Regeln zu verstoßen und Konflikte zu vermeiden. Mochnatkin wurde nach knapp zwei Jahren aus der Kolonie entlassen: Wenige Monate vor Ende seiner Amtszeit hatte Dimitri Medwedew seine Begnadigung unterzeichnet – das Gesuch hatte ihm Boris Nemzow persönlich übergeben.

Doch die Freiheit währte nicht lange. Etwa eineinhalb Jahre später, am 31. Dezember 2013, wurde er wieder verhaftet, wieder Artikel 318: Er setzte sich zur Wehr, als man ihn in den Gefangenentransporter zerrte. Fast ein Jahr später verurteilte ihn das Gericht zu viereinhalb Jahren Strafkolonie unter strengen Haftbedingungen.

Die Freiheit währte nicht lange

Die zweite Haftstrafe war schlimmer: Mochnatkin und die Verwaltung der Kolonie IK-4 in Archangelsk kamen nicht miteinander zurecht. Er bekam mehrere Verweise: weil er für einen Mitinsassen mit amputiertem Bein Essen aus der Kantine mitgenommen, am falschen Ort geraucht hatte und auf dem Weg zum Frühstück hinter der Kolonne zurückgeblieben war.

Mit dieser Anzahl von Verweisen gibt es kaum Hoffnung, vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden. Trotzdem entschloss sich Mochnatkin 2015 dazu, einen Antrag auf Überstellung in den offenen Vollzug zu schreiben – in der Siedlung nahe der Strafkolonie sind die Haftbedingungen weniger streng. Der Leiter seiner Einheit lehnte ab mit der Begründung, dass Mochnatkin zu viele Verweise habe. Daraufhin nannte Mochnatkin ihn Arschloch, Wichser und Hurensohn. Die Szene ereignete sich vor den Augen des Leiters der Kolonie – dafür gab es Einzelhaft. Als der Kolonieleiter in Mochnatkins Zelle kam, wiederholte sich die Geschichte: Mochnatkin nannte ihn Arschloch und bekam fünf Tage Bunker obendrauf. 

Kurz nach seiner Entlassung aus der Einzelhaft wurde ein neues Strafverfahren gegen Mochnatkin eingeleitet: Artikel 319 – Beleidigung eines Staatsbeamten.

Das war erst der Anfang von Mochnatkins Krieg mit dem russischen Gefängnissystem.

Paragraphen für die Widerspenstigen

Im russischen Strafgesetz gibt es mehrere Artikel, die es erlauben, die Haftzeit eines Gefangenen zu verlängern – fast bis ins Unendliche. Menschenrechtler sagen, dass diese Paragraphen in unterschiedlicher Häufigkeit dazu verwendet werden, Häftlinge zu bestrafen, die der Gefängnisleitung Probleme bereiten, – und politische Insassen. Auf Mochnatkin trifft beides zu.

Artikel 318 und 319

Der durch die Moskauer Proteste berühmt gewordene Artikel 318 (Gewalt gegen Staatsvertreter) ist eine der gängigen Rechtsnormen, um die Haftstrafen nach oben zu schrauben. Jedes Jahr werden aufgrund dieses Artikels mindestens 6000 Verfahren eingeleitet, aber wie viele Angeklagte tatsächlich auf seiner Grundlage einsitzen, ist schwer zu sagen – keine der von Projekt angefragten Behörden gibt entsprechende Zahlen heraus. Auch Artikel 319 kann dazu dienen, die ursprüngliche Haftzeit zu verlängern, zu der ein Gefangener zunächst verurteilt wurde. 

Artikel 321

Doch die gerissenste Erfindung des russischen Strafsystems ist Artikel 321: Störung der Arbeit von Anstalten, die die Isolation von der Gesellschaft gewährleisten. Er wird ausschließlich in Strafkolonien angewendet. Meistens werden die Insassen nach Absatz 2 verurteilt: Anwendung von Gewalt gegen einen Mitarbeiter der Haft- oder Isolationsanstalt. Die Höchststrafe wird mit fünf Jahren angesetzt. In den öffentlichen Urteilen aufgrund von Artikel 321 sind Strafen zwischen einem und drei Jahren die Regel.

Artikel 321 und der Fall Mochnatkin

Mochnatkin wurde zwei Mal wegen Störung der Arbeit der Kolonie angeklagt: Beim ersten Mal – nach dem Vorfall mit der Wirbelsäule – verlängerte sich seine Haftstrafe um zweieinhalb Jahre.

Das zweite Verfahren auf Grundlage von Artikel 321 wurde im November 2018 eingeleitet: Er hatte sich gegen Mitarbeiter der Kolonie zur Wehr gesetzt, die ihn aus dem Gefängniskrankenhaus ins Gericht bringen wollten. Von diesem zweiten Verfahren erfuhr er knapp einen Monat vor seiner Entlassung aus der vorherigen Haftstrafe: Sie wäre am 30. November abgelaufen, aber das Gericht ordnete aufgrund des neuen Verfahrens eine zweimonatige Vorbeugehaft an und ließ ihn im Gefängnis. 

Mochnatkins verletzte Wirbelsäule nach der Operation im Jahr 2016 / Foto © Facebook

Menschenrechtsaktivisten setzten sich für Mochnatkin ein. Der Pressedienst des russischen Strafvollzugs FSIN reagierte auf den öffentlichen Aufschrei mit der Erklärung, Mochnatkin habe die Überstellung „selbst sabotiert“, indem er „bestimmte Anforderungen durch Panik, Geschrei und Kraftausdrücke verletzt“ habe.

Am 14. Dezember 2018 hob das Gericht den Arrest unerwartet auf. Mochnatkin kam frei. Nach der Entlassung verschlechterte sich sein Zustand zusehends – innerhalb eines Jahres lag er drei Mal im Krankenhaus, war auf Schmerzmittel angewiesen und konnte aufgrund der Schmerzen kaum schlafen. 

Wenn er sich besser fühlte, nahm er an Protestaktionen teil: Im Juli 2019 spazierte er über den Boulevard-Ring, um die oppositionellen Kandidaten bei den Wahlen in Moskau zu unterstützen. Am 10. August 2019 war er bei der Kundgebung auf dem Sacharow-Prospekt.

Strafkodex des Schweigens 

Nicht alle Gefangenen haben zumindest diese Art der öffentlichen Unterstützung. Ein gewöhnlicher Häftling, der in Konflikt mit der Lagerverwaltung steht, hat nur eine rechtliche Möglichkeit: Er kann eine Beschwerde gegen die Handlungen der Vollzugsbeamten schreiben (sie kann entweder über einen Anwalt oder nahestehende Personen übermittelt werden – was als der sicherste Weg gilt –, oder über das Strafvollzugs-System des FSIN selbst). Wenn der Häftling über Misshandlung oder Folter klagt, leitet das Ermittlungskomitee eine Untersuchung ein. Wenn die Untersuchung den Verdacht nicht bestätigt, kann das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen den Häftling selbst eröffnen – nach Paragraph 306, wegen Falschaussage. Das kann zwei bis drei Jahre Haft bedeuten – eine weitere Möglichkeit, einen widerspenstigen Häftling zu bestrafen.

Freisprüche gibt es in solchen Fällen praktisch keine, aber manchmal wird die Anklage wegen Verjährung fallengelassen. Für die ersten zwei Absätze beträgt die Frist zwei Jahre.

Aufgrund des zweiten Verfahrens wegen Artikel 321 – als er sich geweigert hatte, aus dem Krankenhaus ins Gericht zu fahren – drohten Mochnatkin weitere fünf Jahre Haft. Unser Treffen fand 2019, nur wenige Tage vor der nächsten Gerichtssitzung in Archangelsk statt. Mochnatkin ist nicht hingefahren: Die Rückenschmerzen sind zu stark, er kann kaum laufen.

„Eine neue Haftstrafe kann ich nicht ausschließen“, antwortet Mochnatkin müde auf meine Frage nach der Zukunft. Zum Ende des Gesprächs hin spricht er immer leiser, macht lange Pausen. „Am Anfang hatte ich viel Kraft, aber die habe ich wohl aufgebraucht. Jetzt habe ich keine Kraft mehr. Aber ich muss weitermachen – ich verteidige ja nicht irgendjemanden, sondern mich selbst, ich muss Druck auf diese [FSIN-Mitarbeiter] ausüben, Gegenerklärungen zu den Straftaten schreiben. Wenn sich der Angeklagte nicht selbst rausholt, dann tut es niemand.“ 

Anmerkung von dekoder: Das letzte offene Verfahren gegen Mochnatkin wurde schließlich wegen seines schlechten Gesundheitszustands und wegen „Formfehlern“ eingestellt. Nachdem er im Dezember 2019 noch zwei Mal operiert worden war, starb Sergej Mochnatkin am 28. Mai 2020 in Moskau.

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Rechtsstaatlichkeit

Immer wieder belegt Russland in internationalen Rankings zur Rechtsstaatlichkeit Plätze in den hinteren Reihen. So auch im Rule of Law Index 2019 des World Justice Project: Hier findet sich Russland auf Rang 88 von 126 Staaten.1 Auffallend in der Analyse sind Russlands Platzierungen in zwei Kategorien: Bei Menschenrechten befindet sich das Land punktgleich mit Sambia und Tansania auf Platz 104, in der Kategorie „Bindung von Regierung und Staat an Recht und Gesetz“ steht Russland auf Rang 112, punktgleich mit Honduras.

Ist Russland also kein Rechtsstaat, obwohl die Verfassung von 1993 dies erklärt und Russlands Mitgliedschaft im Europarat ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit mit sich bringt? Zwar entspricht die Rechtswirklichkeit in keinem Land der Welt allen Anforderungen des Rechts. Doch ist die Kluft zwischen Recht und Rechtswirklichkeit laut World Justice Project in den meisten Staaten kleiner als in der Russischen Föderation. Im Kreis der Europarat-Mitglieder schneidet allein die Türkei noch schlechter ab.

Der russische Begriff prawowoje gosudarstwo ist eine Lehnübersetzung vom deutschen „Rechtsstaat“. Beide Begriffe sind etwas missverständlich. Denn durch das Bekenntnis zur Herrschaft des Rechts (Rule of Law) verkehren sich die historischen Voraussetzungen: Freiheit und Recht existieren nicht mehr, weil sie ein starker Staat garantiert, sondern im Gegenteil – der Staat existiert, weil Freiheit und Recht ihn erschaffen. Recht ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Handelt ein Staat außerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens, dann handelt er nicht rechtsstaatlich.

Schwammige Rechtsbegriffe

De jure bietet die russische Verfassung auf vielen Ebenen einen starken Schutz vor staatlicher Willkür. Zum Beispiel erhebt sie den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Grundrecht aller Russen. 
De facto besteht in Russland aber ein starkes Spannungsverhältnis zwischen Staatsgewalt und Verfassung: Sehr oft kippt es zugunsten der Staatsgewalt, unter anderem wegen der Schwäche solcher Kontrollorgane wie des Verfassungsgerichts oder des Parlaments. Die russische Staatsgewalt nutzt Recht und Gesetz oftmals allein als Mittel des Machterhalts. Sowohl Parlament als auch Justiz stützen diese Herangehensweise eher, als dass sie ihr entgegentreten.

Damit gilt in Russland nur eines von sechs wesentlichen Elementen, die die Venedig-Kommission herausgearbeitet hatte – nämlich nur Gesetzlichkeit auf formeller Ebene. Die Kommission dagegen hatte etwa auch festgehalten, dass der Gesetzgebungsprozess transparent, nachvollziehbar und demokratisch sein muss. Rechtssicherheit muss gewährleistet sein, es gibt unter anderem auch ein Willkürverbot, und jeder muss Zugang zu unabhängigen und unparteiischen Gerichten haben. Neben der Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte besteht auch ein Diskriminierungsverbot, das unter anderem Prinzipien des Pluralismus garantiert.2

Die Verfassungen der meisten Mitgliedstaaten gehen über diese Anforderungen und Mindestmaße an Rechtsstaatlichkeit auf der einen oder anderen Ebene deutlich hinaus. In Russland dagegen sind Gesetze zwar formell Grundlage staatlichen Handelns, diese Gesetze – und damit letztlich wiederum auch das staatliche Handeln – entsprechen aber faktisch nicht den materiellen Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit.

Schwammige Definitionen

Daraus haben sich in den vergangen Jahren viele Probleme entwickelt, die auch internationale Aufmerksamkeit erregten. Schwammige Definitionen der Rechtsbegriffe, die bei entsprechender Argumentation beliebig angewendet werden können, wurden in entscheidenden Gesetzen implementiert. So kann zum Beispiel ein kritischer Artikel als extremistisch eingestuft werden, wenn darin von „ukrainischer Krim“ die Rede ist – stellt er doch die gesetzmäßig verankerte territoriale Integrität Russlands in Frage. 
Auch der Begriff der politischen Tätigkeit ist im sogenannten Agentengesetz äußerst vage formuliert: Darunter fällt beispielsweise auch die Tätigkeit des Meinungsforschungsinstituts Lewada. Länger bekannt sind die Gummiparagraphen zum sogenannten Chuliganstwo (Rowdytum) oder zur Verletzung religiöser Gefühle, die bei der Verurteilung von Pussy Riot-Mitgliedern Anwendung fanden. Seit 2013 gibt es auch den Rechtsbegriff der sogenannten Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Verhältnissen. Damit indizierte beispielsweise die Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor 2018 die Website Gay.ru und setzte sie auf die schwarze Liste mit gesetzwidrigen Medien und Inhalten. Neueren Datums ist die missverständliche Legaldefinition von sogenannten Falschnachrichten oder respektlosen Äußerungen über Vertreter der Staatsmacht im Internet. Beide Gesetze traten im März 2019 in Kraft, bei konsequenter Anwendung werden sie den Meinungspluralismus in Russland zusätzlich einschränken.

Kein politischer Wert?

Da die Eingriffstatbestände dieser Gesetze derart weit und unbestimmt formuliert sind, standen sie immer wieder wegen der Gefahr der Willkür zur Diskussion. In Hinsicht auf Agentengesetze unternahm der Gesetzgeber Präzisierungsversuche, weitete den Begriff jedoch letztlich aus, anstatt den Interpretationsrahmen zu verengen. Angesichts der Vielzahl dieser unbestimmten Regelungen und des offenkundigen Unwillens des Parlaments, auf die Kritik an den genannten Gesetzen zu reagieren, ist der Schluss naheliegend, dass die Rechtsstaatlichkeit in Russland keinen politischen Wert darstellt.

Dass nicht nur eine Gefahr der staatlichen Willkür besteht, sondern die Gesetze tatsächlich willkürlich Anwendung finden, zeigen viele, teils höchstinstanzliche Gerichtsverfahren zu den genannten Tatbeständen.3 So wurde ein Tierschutzverein zunächst zum ausländischen Agenten erklärt, obwohl das Gesetz den Tierschutz als „nicht-politisch“ deklariert, weil er dem Gouverneur eine Jagdsaison vereiteln wollte. Die Rechtsanwendung ist uneinheitlich und hängt stark von der jeweiligen Person oder Gruppe ab, auf die das Gesetz angewendet werden soll. Andersdenkende generell – aber insbesondere Oppositionelle, Minderheiten und Menschenrechtsorganisationen – leiden am meisten unter den Möglichkeiten, die die vagen Gesetze der Staatsgewalt bieten.

Vor allem die Rolle der Staatsanwaltschaft ist dabei von Bedeutung. Nach dem Ende der Sowjetunion büßte sie Kompetenzen ein, ist jedoch noch immer eine einflussreiche Einrichtung in direkter Nähe zur politischen Machtzentrale. Anträge der Staatsanwaltschaft werden von Richtern häufig nur „durchgewunken“. Eine selbständige, geschweige denn kritische Auseinandersetzung mit der Rechtseinschätzung der Staatsanwaltschaft findet oftmals nicht statt. Die Justiz erscheint somit als verlängerter Arm der Exekutive. Die Gewaltenteilung ist an dieser Stelle faktisch aufgehoben.

Abhängigkeiten der Richter

Sowohl die russische Verfassung als auch der Europarat legen die Unabhängigkeit der Richter als grundlegendes Prinzip der Rechtsstaatlichkeit fest. Doch auch der Justizapparat konnte sich nach seiner Reform 1991 nicht grundlegend verändern. So werden Richter in Russland vom Staatspräsidenten ernannt. Die berufenen Richter stehen in starker Abhängigkeit zu ihrem Gerichtspräsidenten, der frei über die Zuweisung der Fälle entscheidet und selbständig und auf Anweisung informelle Anweisungen zur Urteilstendenz gibt. Eine Weigerung den Weisungen zu folgen, kann disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Zudem kann einem Richter das Verfahren in jedem Stadium entzogen werden. Es gibt viele Fälle, in denen Richter und auch Gerichtsvorsitzende, die auf unabhängigen Entscheidungen beharrten, ihre Posten verloren. Zudem ermöglicht ein sogenanntes Aufsichtsverfahren der Staatsanwaltschaft, gegen jedes Urteil zu protestieren, wonach die richterliche Entscheidung überprüft werden kann. Einem karriereorientierten Richter werden damit Anreize geboten, sich auch ohne direkte Anweisung bei seinem Vorsitzenden zu erkundigen, welches Urteil das geringste Risiko birgt, wieder aufgehoben zu werden. Denn dieser entscheidet zu guter Letzt auch über die Zuweisung von Bonuszahlungen und Dienstwohnungen.

Das russische Verfassungsgericht sorgte zu Beginn seiner Tätigkeit mit mutigen Urteilen dafür, dass man es als die „Krönung des Rechtsstaats“ wahrnahm.4 Aus der Verfassungskrise 1993 ging es jedoch geschwächt hervor und entwickelte sich in der Regierungszeit Putins zu einem Verfechter der Machtvertikale. Nahezu absurderweise vertritt insbesondere der Verfassungsgerichtspräsident Waleri Sorkin eine Konzeption des starken Staats, dessen Schutz im Mittelpunkt stehen müsse, da dieser (und nicht die Verfassung) der Garant der Stabilität und die Voraussetzung für die Freiheit sei. Sorkin ist zudem der Auffassung, dass Minderheitenrechte und der Schutz von Andersdenkenden nur soweit gehen dürfen, wie es die Mehrheit wünsche. 
Beide Positionen sind mit dem Pluralismus des modernen Rechtsstaats – und der russischen Verfassung – unvereinbar. Zwar sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichts immer noch wichtig. Die persönliche Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtspräsidenten spiegelt sich jedoch deutlich in der Spruchpraxis des Gerichts, das sich in politischen Fragestellungen im Zweifel nicht gegen die Machthaber stellt.

Demokratischer Sonderweg?

Neben diesen institutionellen Schwächen, erscheint die Vielfalt der Verfassungskritik als problematisch. Sowohl der staatsnahe als auch der regimekritische Teil des Diskurses drehen sich immer um die Notwendigkeit von Verfassungsänderungen: Während die eine Seite die Verfassung als Exzess des Individualismus und Liberalismus kritisiert, sehen die Anderen die Machtkonzentration beim Präsidenten und somit die autoritären Entwicklungen des Landes als verfassungskonform. In dieser Kritik wird der Bedeutungsverlust der Verfassung und des in ihr verbrieften Rechtsstaats in Russland deutlich.

Oftmals wird in diesem Zusammenhang auf die rechtsnihilistischen Traditionen Russlands verwiesen, die letztlich von Slawophilie bis zur  sogenannten souveränen Demokratie reichen sollen. Außerdem argumentieren die Kritiker, dass die Werte der Verfassung von 1993 keine eigenen seien, sondern aus „dem Westen“ übernommen oder durch ihn aufgezwungen worden seien.

Tatsächlich ist nach dem Ende der Sowjetunion zwar viel Neues aus dem Westen übernommen worden, demokratische Ideen und das Konzept der Rechtsstaatlichkeit waren dabei aber nicht vollkommen fremd: Sowohl in sowjetischer als auch zarischer Zeit spielte die Idee des Rechtsstaats im juristischen Diskurs immer wieder eine bedeutende Rolle. Das Narrativ der rechtsfremden russischen Kultur ist auch deshalb ein Klischee, weil sich russische Rechtsgelehrte schon im 19. Jahrhundert intensiv mit rechtlichen Ideen und Konzepten ihrer Zeit auseinandersetzten und sich intensiv an der internationalen rechtswissenschaftlichen Debatte zur Rechtsstaatlichkeit beteiligten: Sei es um die Ideen zu unterstützen, sei es, um ihnen zu widersprechen. Dieser Austausch kann einzig als Ausdruck des damaligen politischen Willens zur Öffnung verstanden werden.

Durch die Oktoberrevolution brach der den Rechtsstaat unterstützende Teil des öffentlichen Diskurses freilich weg. Nichtsdestotrotz beschäftigten sich die sowjetischen Rechtswissenschaften weiterhin mit dem Rechtsstaat, wenngleich als dessen Opponenten. Das Konzept wurde nach dem Ende der Sowjetunion also keineswegs von der westlichen Staatenwelt ausgeborgt, es kam vielmehr zurück in einen konstitutionellen Kontext, in dem es sich samt seiner positiven Bewertung vor 1917 bereits befand.

Klare Worte für die Entwicklung des Rechtsstaats in Russland findet die ehemalige Verfassungsrichterin Tamara Morschtschakowa. Sie meint, dass es nicht die Besonderheiten der russischen Kultur oder Mentalität seien, die den Rechtsstaat in Russland unterminierten. Vielmehr, so Morschtschakowa, würden die Gegenreformen seit dem Amtsantritt von Wladimir Putin die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Insgesamt schlägt das Pendel der Bewertung von Recht und Rechtsstaat in Russland seit dem Anfang der 2000er Jahre zurück ins Negative.

Diese Tendenz setzt sich auch auf völkerrechtlicher Ebene fort. Bisher schuf der EGMR einen rechtsstaatlichen Ausgleich für die innerrussischen Defizite. Seit der Annexion der Krim ist das Verhältnis Russlands zum Europarat aber gestört: Russland wurde das Stimmrecht in der Parlamentarischen Versammlung entzogen, als Reaktion setzte es die Beitragszahlungen an den Europarat aus. Seit 2015 müssen EGMR-Urteile außerdem vom Verfassungsgericht darauf geprüft werden, ob sie nicht gegen die russische Verfassung verstoßen – eine gravierende Einschränkung der Entscheidungen des EGMR in Russland.

Vor diesem Hintergrund war es für viele überraschend, als Russland im Juni 2019 sein Stimmrecht im Europarat zurück bekam. Eigentlich war das Ende des Entzugs an eine Bedingung geknüpft: die Rückgabe der Krim. Da Russland dadurch allerdings immer mehr aus dem europäischen Menschenrechtsrahmen fiel, entschieden die Abgeordneten, diese Sanktionen gegen Russland wieder rückgängig zu machen.

Befürworter dieses Schrittes argumentieren, Russlands Abwendung von Europa sei damit zumindest zum Teil gestoppt worden. Demgegenüber betonen die Kritiker, dass die europäische Politik vor Russland eingeknickt sei – schließlich habe das Land keinen Schritt zur Veränderung der Situation unternommen. Viele russische Menschenrechtler sprachen sich dagegen schon im Vorfeld für die Aufhebung der Europarat-Sanktionen aus: Der Gang nach Straßburg, so die Argumentation, sei für russische Bürger die letzte Instanz für ihren Menschenrechtsschutz.

Stand: 25.06.19


1. World Justice Project: Rule of Law Index 2019 
2.European Comission for Democracy through Law (Venice Comission): Rule of Law Checklist 
3.Schmidt, Carmen (2006): Der Journalist als potentieller „Extremist“, in: Osteuropa-Recht Nr. 3, S. 409-415; Safoklov, Yury (2012): Das Pendel des russischen Versammlungsrechts, ebd., S. 67-89; Reeve, Benjamin: Kommentar zum Urteil des Verfassungsgericht der Russischen Föderation vom 08. April 2014, Nr. 10 : Paragraph „Ausländische Agenten“, in: Osteuropa-Recht Nr. 3, S. 372-376 
4.Nußberger, Angelika (2011): Verfassungsgerichtsbarkeit als Krönung des Rechtsstaats oder als Feigenblatt autoritärer Regime? Zu den rechtskulturellen Voraussetzungen für das effektive Wirken von Verfassungsgerichten am Beispiel des Russischen Verfassungsgerichts, JuristenZeitung, 65. Jahrg. Nr. 11, S. 533-540 
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